Anmeldung beendet

Das Projekt "Bridge the Gap"

Das Pilotprojekt „Bridge the Gap“ ist ein Kooperationsprojekt, das auf Wunsch der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und der Kultusministerin Theresa Schopper initiiert wurde und in Kooperation mit lehrerbildenden Hochschulen des Landes Baden-Württemberg realisiert wird. Es hat zum Ziel, Schülerinnen und Schülern aller Schularten in Baden-Württemberg kurzfristig zusätzliche Lern- und Fördermaßnahmen zukommen zu lassen, um sie beim Abbau ihrer pandemiebedingten Lernrückstände zu unterstützen. Lehramtsstudierende werden unterstützend an Schulen in Baden-Württemberg eingesetzt. Das Pilotprojekt "Bridge the Gap" ist für die Zeit nach den Pfingstferien zunächst bis zu den Sommerferien geplant. Weitreichendere Fördermaßnahmen in den Sommerferien und darüber hinaus sollen folgen.

Welche Schulen können an "Bridge the Gap" teilnehmen?

Schulen aller Schularten, die seitens des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport als anzuwerbende Pilotschulen für das Projekt "Bridge the Gap" ausgewählt und gezielt angeschrieben wurden, können sich bei Interesse zur Teilnahme am Projekt registrieren und ihre jeweiligen Bedarfe zur Unterstützung im basalen Kompetenzbereich der Schülerinnen und Schüler anmelden.

Matching und weiterer Ablauf:

  1. Die jeweilige Hochschule vermittelt geeignete Lehramtsstudierende an die registrierten Schulen, wobei die Kontaktaufnahme mit der Schule durch die Lehramtsstudierenden direkt erfolgt.
  2. Bei passender Eignung schließen die Schulleitungen sodann (nach erfolgter Prüfung der Voraussetzungen) die Honorarverträge direkt mit den Lehramtsstudierenden in Höhe des zugewiesenen Stundenumfangs ab (vgl. Verfahren bei "Lernbrücken").
  3. Die Schulen melden den zuständigen Hochschulen wiederum zeitnah zurück, ob und in welchem Umfang es zum Vertragsabschluss mit den Studierenden gekommen ist bzw. ob der gemeldete Bedarf weiterhin besteht und weitere Studierende über die Hochschule vermittelt werden sollen.

Registrierung der interessierten Schulen

Bitte füllen Sie die für das Matching zwingend benötigten Kontaktdaten der Schule aus.

Bedarfsmeldung der Schule

Bitte beachten Sie, dass pro Schule max. 5 Lehramtsstudierende à 4 Wochenstunden angefordert werden dürfen (d.h. Kontingent von max. 20 Wochenstunden pro Schule). Geben Sie für jeden Unterstützungsanlass separat an, was Sie genau benötigen und welche Voraussetzungen auf studentischer Seite gelten müssen (wobei fachliche und schulartspezifische Voraussetzungen die Vermittlung ggf. erschweren könnten).

Hinweis: Von der Bedarfsmeldung der Schule leitet sich kein Rechtsanspruch auf Versorgung ab.

Sonstiges

Bitte nehmen Sie die geltende Datenschutzerklärung zur Kenntnis und stimmen Sie dieser sowie der Weiterverarbeitung Ihrer Daten durch die beteiligten Hochschulen sowie durch die Ministerien des Landes (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport) im Folgenden zu. Andernfalls kann keine Vermittlung von Lehramtsstudierenden an die Schule erfolgen.


Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist leider beendet.