Info
Ziele des Workshops
Die Teilnehmenden sollen bereits über Erfahrungen im Umgang mit dem Melderportal verfügen: Sie sollen sich bereits im Melderportal angemeldet und darüber bereits Meldungen übermittelt haben. Die Verständnisfragen und Probleme, die sich im Laufe der Dokumentation ergeben und in den Workshop eingebracht werden sollen, sind der Hauptbestandteil dieser interaktiven erweiterten Melderschulung.
Am Ende der Schulung sollten alle Fragen geklärt sein bzw., falls dies nicht möglich sein sollte, vom KKN zur weiteren Klärung mitgenommen werden. Die Melderinnen/Melder sollen für die Funktionsweise des Melderportals sensibilisiert werden und ein tieferes Verständnis der Dokumentation im Sinne der klinischen Krebsregistrierung bekommen.
Zielgruppen des Workshops
Die Schulung richtet sich sowohl an Ärztinnen/Ärzte als auch an Medizinische Dokumentarinnen/Medizinische Dokumentare, Medizinische Dokumentationsassistentinnen/Medizinische Dokumentationsassistenten sowie MFAs.
Melden Sie sich für die erweiterte Melderschulung bitte nur an, wenn Sie sich im Melderportal registriert und Meldungen über das Melderportal abgesetzt haben, das heißt Sie bereits dokumentieren. Der interaktive Workshop lebt von Ihren konkreten Fragen. Bitte bringen Sie Ihre Erfahrungen und Ihre Fragen zu der Nutzung des Melderportals/der Meldungsabgabe mit. Diese sollen erklärt und thematisiert werden.
Hintergrund
So wie alle anderen klinischen Krebsregister hat auch das KKN die gesetzlich beschriebene Aufgabe, fortlaufend und einheitlich personenbezogene Daten über das Auftreten, die Behandlung, den Verlauf, inklusive Nachsorge, von Krebserkrankungen, einschließlich ihrer Frühstadien, zu sammeln, zu verarbeiten, auszuwerten, teilweise zu veröffentlichen und für die Forschung zur Verfügung zu stellen.
Schwerpunkt klinischer Krebsregister nach Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) ist neben den Informationen zur Diagnose auch die Erfassung von Therapie- und Verlaufsdaten. Im Gegensatz zu den bevölkerungsbezogenen (epidemiologischen) Krebsregistern, bei denen der Wohnort entscheidend für die Erfassung von Tumorpatienten ist, ist bei klinischen Registern der Ort der Therapie ausschlaggebend.
Seit dem Start des Echtbetriebes am 01.07.2018 werden Meldungen für beide Krebsregister - KKN und EKN - über das webbasierte Melderportal entgegengenommen. Das EKN und das KKN haben eine gemeinsame Datenannahmestelle, so dass nur eine Meldung für beide Register übermittelt werden muss. In der gemeinsamen Datenannahmestelle im Vertrauensbereich des KKN werden je nach Zuständigkeit der Register die Daten verarbeitet.
Die Meldepflicht gilt grundsätzlich: Jede Ärztin/jeder Arzt und jede Zahnärztin/jeder Zahnarzt in Niedersachsen ist meldepflichtig, die/der entweder eine bösartige Tumorerkrankung oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf inklusive Tod durch die Tumorerkrankung feststellt.
Referentinnen/Referenten des Workshops
Der Workshop wird abwechselnd von Mitarbeiterinnen in Teamleiterfunktion des Vertrauensbereichs des KKN durchgeführt.