Info
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Vorschriften der Unfallversicherer „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ (ehemals BGV A1) ist jeder Unternehmer gesetzlich verpflichtet, regelmäßig seine Mitarbeiter zu unterweisen.
Ziel und Zweck dieser sicherheitstechnischen Unterweisungen ist es, die Beschäftigten über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit aufzuklären und zur Prävention zu motivieren.
Das ist jetzt wieder fällig!
Im Mai und September 2025 gibt es zwei Unterweisungstermine, die unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, Torsten Schimmelpfennig (Fa. Sens & Mielke) und ich durchführen werden.
Bitte meldet Euch bis zum 11. April 2025 für Euren Wunschtermin an. Sollte der Termin schon ausgebucht sein, wird eine Warteliste geführt.
Für die Kolleg*innen, die keine dienstliche eMail-Adresse haben, füllt bitte jemand anderes die Anmeldedaten aus - notfalls ich 😊
Und hier geht´s zur Anmeldung: