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Mit dem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 rückt die Frage in den Fokus: Was, wo und wie sollen diese Schüler:innen mittags essen? Welche guten Beispiele gibt es?
​​​​​​​Immer mehr Schulen werden Ganztagsschulen und mit dem Rechtsanspruch auf eine Ganz-tagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 rückt die Frage in den Fokus: Was und wo sol-len diese Schüler:innen mittags essen? Die Mittagspause ist das verbindende Element im schulischen Ganztag – hier pausieren Schüler:innen vom lernintensiven Vormittag und stär-ken sich für die Aktivitäten am Nachmittag. Die Mensa kann Lern- und Erlebnisraum sein und Ernährungsbildung ist ein Grundstein für die Persönlichkeitsentwicklung. Ein erfolgverspre-chender Aspekt dabei ist es, die Mensa als festen und elementaren Teil der Schule und des Schulalltags zu betrachten.
Wie das gelingen kann, davon berichten Schulen in der diesjährigen Fachtagung. Wir laden ein, Beispiele guter Praxis kennenzulernen, Wünsche und Visionen für die Zukunft zu benen-nen, zu schauen, was Schulen brauchen und tun müssen, damit Mittagsverpflegung gelingen kann.

​​​​​​​​​​​​​​Die Veranstaltung richtet sich an Lehrkräfte, Schulleitungen und -träger, pädagogische Mitar-beiter:innen, Caterer und Mitarbeitende der Mensen, Schüler:innen, Elternvertretungen sowie Interessierte aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sport und Politik.


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Teilnehmer:innen

Art der Teilnahme

Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹30 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter https://www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen  Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter dem Punkt Â»Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

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