Bei Teilnahme am Sommerfest erfolgt eine gestaffelte Zeitgutschrift welche sich nach dem
Beschäftigungsumfang richtet.
• Beschäftigungsumfang bis 33% 1 Stunde Zeitgutschrift
• Beschäftigungsumfang bis 67% 2 Stunden Zeitgutschrift
• Beschäftigungsumfang über 67% 3 Stunden Zeitgutschrift
Eine Anrechnung von über zehn Stunden ist nicht möglich.
Die Berechnung der Zeitgutschrift erfolgt direkt über die Personalabteilung. Erstellt wird diese anhand der gesammelten Unterschriften in der vor Ort ausgelegten Anwesenheitsliste. Bitte vergessen Sie nicht, sich am Tag der Veranstaltung in diese Liste einzutragen. Ansonsten können wir Ihnen die Stunden nicht gutschreiben.
Bei Fragen zur der Veranstaltung können Sie sich gerne jederzeit an den Personalrat wenden (Markus Schmitt -650 oder
Petra Karkutsch -649).