Die Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI bietet verschiedene Möglichkeiten, um die Zusammenarbeit von Akteur:innen in der Pflege zu unterstützen. Die Förderung dient dem Aufbau und der Weiterentwicklung selbstorganisierter, regionaler Netzwerke von Akteur:innen, die in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und zur Unterstützung An- und Zugehörigen zusammenarbeiten. Diese Veranstaltung informiert zu den konkreten Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI. Auch wird es genügend Zeit für Austausch und Nachfragen der Teilnehmenden geben.
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter:innen der Kommunen und weitere relevante Akteur:innen im Bereich der pflegerischen Versorgungsplanung. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
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