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XXXVI. Niedersächsische Suchtkonferenz

Polytoxikomanie bezeichnet den Konsum mehrerer Substanzen gleichzeitig. Heute ist Mischkonsum in vielen Lebenswelten verbreitet und betrifft sowohl Jugendliche als auch Erwachsene in stabilen und instabilen Verhältnissen. Substanzen werden funktional verwendet, zum Beispiel zur Leistungssteigerung, zum Entspannen, zum Feiern. Jugendliche experimentieren mit Partydrogen und Alkohol. Erwachsene verbinden Alkohol wiederum mit Schlaf- oder Schmerzmitteln. Gleichzeitig machen veränderte Drogenmärkte und ungewisse Beimischungen den Substanzkonsum im öffentlichen Raum zunehmend unberechenbar und lebensgefährlich.

Die diesjährige Niedersächsische Suchtkonferenz bringt Akteure aus Wissenschaft, Prävention, Beratung, Klinik, Streetwork und Suchtpolitik zusammen. Gemeinsam fragen wir: Wie müssen Suchthilfe und Suchtpolitik aufgestellt sein, um den Realitäten des Mischkonsums gerecht zu werden – heute und in Zukunft?

Herzlich eingeladen sind Fachkräfte aus der Suchthilfe und Suchtprävention, der psychiatrischen, psychotherapeutischen und medizinischen Versorgung, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der psychosozialen Beratung. Ebenso willkommen sind Pädagog:innen, Sozialarbeiter:innen und weitere fachlich Interessierte.


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Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 60 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

                 

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