Die Fachkraftquote in der stationären Pflege hat ausgedient – ab dem 01. Juli 2023 tritt das neue Personalbemessungssystem nach § 113c SGB XI in Kraft. Die bisher „einheitliche“ Fachkraftquote entfällt und wird durch einrichtungsindividuelle Personalmengen, einem neuen Qualifikationsmix und neue Personalanhaltswerte abgelöst. Die Umsetzung des neuen Verfahrens bringt grundlegende Veränderungen und somit einen erheblichen Handlungsbedarf seitens der Einrichtungen mit sich. Führungskräfte sollten prüfen, welche Maßnahmen dringend angegangen werden müssen. Es empfiehlt sich, eine Strategie für den Implementierungsprozess zwischen der ersten und zweiten Personalausbaustufe zu planen und den künftigen Kurs aufzunehmen.
Ergreifen Sie die Chance, zu einer verbesserten Personalausstattung zu kommen und starten Sie mit den ersten Maßnahmen. Es ist von Bedeutung sich intern auf die Neuausrichtung der Aufgabenfelder einzustellen und für veränderte Arbeitsablaufstrukturen in Verbindung mit den Anforderungen an Fachkräfte, aber vor allem an qualifizierte Pflegehelfer*innen, die Weichen zu stellen. Worauf es dabei zu achten gilt, wie die nächsten Schritte und die Rahmenprojektplanung zur Umsetzung des neuen Systems aussehen, steht im Fokus dieser Fortbildung.
Die Fortbildung wird den jeweils aktuellen Veröffentlichungen und Empfehlungen angepasst.
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