Info
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro im Monat erhalten. Der Kinderzuschlag hat aber weitere finanzielle Vorteile. Besucht Ihr Kind zum Beispiel eine Kindertagesstätte, können Sie sich von den Gebühren für den Kita-Platz befreien lassen. Zusätzlich sind Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich, wie bspw. Kostenerstattungen für Mittagessen in Kita und Schule, Klassenfahrten, Schulbedarf, Kita- und Schulausflüge. In der Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf die Fragen:
- Was ist der Kinderzuschlag?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wo und wie können Sie den Kinderzuschlag beantragen?
- Welche Leistungen für Familien gibt es noch?
Anhand von anschaulichen Beispielen erfahren Sie, was sie rund um den Kinderzuschlag für Familien wissen sollten.
Referentin: Nina Buci | Führungsberaterin/ Projektkoordinatorin | Familienkasse Baden-Württemberg Ost
VeranstalterInnen: Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt aller Arbeitsagenturen und Jobcenter in Baden-Württemberg in Kooperation mit den Agenturen für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens, Trier und Saarland.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Für die Teilnahme wird ein internetfähiges Smartphone, Tablett oder Laptop benötigt.
Wir freuen uns auf Sie!
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