Mit dem demografischen Wandel steigt die Zahl älterer Patient:innen – und damit auch der Anteil von Menschen mit demenziellen Einschränkungen. Der steigende Versorgungsbedarf stellt insbesondere im Akut- und Rehabilitationsbereich neue Anforderungen an das Personal sowie an die organisatorische Gestaltung von Krankenhäusern und anderen stationären Einrichtungen. Besonders im Akut- und Rehabilitationsbereich stellt der steigende Versorgungsbedarf neue Anforderungen an das Personal sowie an die organisatorische Gestaltung von Krankenhäusern. Eine demenzsensible Ausrichtung der Versorgungsstrukturen wird daher immer wichtiger, um die Versorgung von Menschen mit Demenz zu verbessern.
Ein stationärer Aufenthalt stellt für Menschen mit Demenz häufig eine belastende und krisenhafte Situation dar – sei es in der Akutklinik, der Geriatrie oder der Rehabilitation. Ungewohnte Abläufe, fremde Umgebungen und neue Bezugspersonen können zu Orientierungslosigkeit, Angst, Stress und herausforderndem Verhalten führen. Diese demenzbedingten Besonderheiten erschweren oftmals die pflegerische, medizinische und therapeutische Versorgung und führen zu Komplikationen. Durch die Umsetzung demenzsensibler Konzepte können stationäre Einrichtungen jedoch maßgeblich zur Verbesserung der Versorgung und Begleitung von Patient:innen mit Demenz und ihren Angehörigen beitragen.
Ein wichtiger Schritt dazu ist die Einführung von Demenzbeauftragten im Krankenhaus. Mit der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) sind seit dem 1. Juli 2023 alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, mindestens eine:n Demenzbeauftragte:n vorzuhalten. Auch in anderen Bundesländern wächst das Bewusstsein für die Notwendigkeit angepasster Versorgungsstrukturen. Demenzbeauftragte unterstützen die Ausrichtung der Versorgung an den Bedürfnissen von Menschen mit Demenz und tragen dazu bei, eine ganzheitliche und sensible Betreuung zu ermöglichen. Dafür beraten sie u.a. Patient:innen, Angehörige sowie medizinisches und pflegerisches Personal – und fördern so Vertrauen und Verständigung im Behandlungsalltag.
Teilnehmende
Diese Fortbildung soll (zukünftige) Demenzbeauftragte anleiten und dazu befähigen, ihre Rolle und die damit einhergehenden Aufgaben im Krankenhaus oder in anderen Einrichtungen im Sinne einer demenzsensiblen Gesundheitsversorgung zu erfüllen. Angesprochen sind Mitarbeitende oder auch Ehrenamtliche, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine koordinierende und beratende Aufgabe als Demenzbeauftragte:r neu wahrnehmen und ausbauen möchten. Die Fortbildung richtet sich an die unterschiedlichen Funktionsbereiche und Fachdisziplinen in der Gesundheitsversorgung aus Pflegeberufen, Ärzteschaft, Qualitätsmanagement, Sozialdienst oder Überleitungs- und Entlassungsmanagement. Die Fortbildung ist offen für alle Interessierten. Sollten Sie unsicher sein, ob die Fortbildung für Sie oder Ihre Mitarbeitenden geeignet ist, melden Sie sich gern bei uns.
Empfehlung Tandembildung
Für eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen und Projekten wird die Teilnahme von zwei Mitarbeitenden aus einer Einrichtung empfohlen. Die Bildung von Tandems hat den Vorteil eine gegenseitige Vertretung gewährleisten zu können und bei Ausfall einer der beiden Tandempartner:innen die Weiterführung von Maßnahmen nicht zu gefährden. Idealerweise arbeiten beide Teilnehmenden in unterschiedlichen Bereichen.
Struktur der Fortbildung
Das Curriculum für die Fortbildung zur/m Demenzbeauftragten im Krankenhaus wurde von der LVG & AFS Niedersachsen Bremen e. V. evaluiert und von der Alzheimer Gesellschaft Niedersachsen im Jahr 2010 veröffentlicht. In Anlehnung an die nationale Demenzstrategie und die Novellierung des NKHG werden die Module des Curriculums stets angepasst und erweitert. Die einzelnen Module finden in Blöcken im Zeitraum von März bis Juni 2027 statt.
Modul 1 Demenz und Delir
Modul 2 Beobachtung und (Selbst-) Wahrnehmung
Modul 3 Demenzgerechte Ansätze – Projekte guter Praxis – Erarbeitung eigener Lösungsansätze
Modul 4 Verstehen und Annehmen
Modul 5 Menschen mit demenziellen Einschränkungen im Krankenhaus
Modul 6 Kontakt und Umgang mit demenziell eingeschränkten Menschen
Modul 7 Zusammenarbeit mit den Angehörigen
Modul 8 Hospitation und Praxisreflexion
Hospitation
Im Rahmen der Fortbildung sollen die Teilnehmenden eine viertägige Hospitation in einer demenzspezifischen Einrichtung ihrer Wahl absolvieren. Dabei soll das theoretisch erworbene Wissen in der Praxis vertieft werden. Der Zeitpunkt der viertägigen Hospitation ist von den Teilnehmenden innerhalb der Fortbildung selbst festzulegen. Mögliche Einrichtungen sind spezielle Abteilungen in Krankenhäusern mit Demenzprojekten, Pflegeeinrichtungen mit demenzspezifischem Gesamtkonzept, ambulante Angebote für Menschen mit Demenz, Beratungsdienste oder Bildungseinrichtungen. Eine Liste mit möglichen Einrichtungen zur Hospitation stellen wir Ihnen unterstützend zur Verfügung.
Abschlussprojekt
Die Teilnehmenden erarbeiten einzeln oder im Tandem Abschlussarbeiten in Form eines eigenen Projektkonzeptes. Diese werden im Rahmen eines kollegialen Austauschs vorgestellt. Abschließend erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die Teilnahme an der Fortbildung.
Vorrausetzungen für eine erfolgreiche Projektentwicklung
- Unterstützung des Projektes durch Vorgesetzte
- Abstimmung der Maßnahmen im Rahmen der Demenzbeauftragung mit den Unternehmenszielen
- Angemessene Freistellung und Bereitstellung geeigneter Ressourcen für die Umsetzung von Maßnahmen
- Finanzielle und materielle Ressourcen für die Umsetzung von Projekten
Reflexionstreffen
Etwa sechs Monate nach Beendigung der Fortbildung werden die Teilnehmenden zu einem gemeinsamen Treffen eingeladen, das dem Erfahrungsaustausch dienen soll und die Möglichkeit einer Netzwerkbildung eröffnet.
Termine
| Block 1 | 15. – 17.03.2027, jeweils von 10 – 17 Uhr (Präsenz-Veranstaltungen)
|
| Block 2 | 12. – 14.04.2027, jeweils von 9 – 16 Uhr (Online-Veranstaltungen)
|
| Block 3 | 03. – 05.05.2027, jeweils von 10 – 17 Uhr (Präsenz-Veranstaltungen)
|
| Block 4 | 07. – 10.06.2027, jeweils von 9 – 16 Uhr (Online-Veranstaltungen)
|
| Block 5 | 28. – 30.06.2027, jeweils von 10 – 17 Uhr (Präsenz-Veranstaltungen)
|
Die Präsenz-Veranstaltungen finden in den Räumen der LVG & AFS Nds. HB e. V. in der Schillerstraße 32 in 30159 Hannover statt. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei. Während der Präsenz-Termine sind Getränke und ein Mittagsimbiss im Preis enthalten.
Die nächstgelegene(n) Haltestelle(n) des ÖPNV sind: Hannover Hauptbahnhof oder Kröpke.
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Reise- und Übernachtungskosten nicht in den Teilnahmegebühren inkludiert sind und eigenständig getragen werden müssen.
Für die Online-Veranstaltungen benötigen Sie ein digitales Endgerät mit Mikrofon und Kamera. Die Teilnahme erfolgt via Zoom.
Fortbildungspunkte
Für diese Fortbildung werden 20 Fortbildungspunkte von der Registrierung beruflich Pflegender anerkannt.
Bereits angemeldet?
→ Hier können Sie Ihre Dokumente einsehen und Daten ändern.