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Evaluation von Maßnahmen der Gesundheitsförderung praktisch umsetzen

Die Frage, was die Qualität von Gesundheitsförderungsprojekten ausmacht, bewegt zahlreiche Akteur*innen in der Praxis.

In dem Workshop werden die Grundlagen der Selbstevaluation vermittelt, um die Teilnehmer*innen in die Lage zu versetzen, kleinere Evaluationsstudien durchzuführen. Im Zentrum steht die Frage, wie Ziele definiert werden müssen, damit sie messbar werden und so im Rahmen der Selbstevaluation überprüft werden können. Neben der Zielformulierung ist hier die Bildung von Indikatoren von Bedeutung. Auch die Fragen, wie die Indikatoren erfasst werden können, wie einfache Fragebögen gestaltet werden und wo geeignete Instrumente zu finden sind, werden im Workshop vermittelt.

Inhalte
• Qualitätsdimensionen in der Gesundheitsförderung
• Die Bedeutung von Zieldefinitionen
• Von der Zieldefinition zum Indikator
• Methodik der Ergebnisevaluation
• Ergebnisqualität

Referentin
Prof. Dr. Petra Kolip,
Fakultät für Gesundheitswissenschaften Universität Bielefeld


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Teilnehmer*innen

Art der Teilnahme

Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.​​​​​​​

                 

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