Anmeldung beendet

Geldspielgeräte / Vergnügungsteuer - Fortbildungsveranstaltungen mit der Steuerfahndung

Die Schulung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den Bereichen Kämmerei und Steueramt, die mit der Festsetzung und der Erhebung der Vergnügungsteuer für Spielgeräte betraut sind und nicht an Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen aus anderen Bereichen. Bitte beachten Sie, dass es sich um Schulungen zu Geldspielgeräte und nicht allgemein zur Erhebung der Vergnügungsteuer handelt.

Teilnehmer

Termine

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Workshop aus zwei Teilen besteht und dass die Teilnahme an beiden Teilen gewährleistet sein muss.

​​​​​​​Bitte beachten Sie, dass der Workshop aus den Teilen 1 und 2 besteht, die aufeinander aufbauen. Eine Teilnahme nur an Teil 1 oder Teil 2 ist nicht möglich.

Datennutzung

Sie müssen unserer Datenschutzerklärung zustimmen, wenn Sie sich für diese Veranstaltung registrieren möchten.

Die Veranstaltungen finden ausschließlich digital statt.


Datenschutzhinweis


​​​​​​​Ihre Anmeldedaten erteilen Sie freiwillig  Diese Daten verwenden der Städtetag Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg zu foglenden Zwecken:


1. Die Erstellung einer Anmeldeliste zur Konferenz mit folgenden Daten der angemeldeten Personen: Amt/Funktion/Titel, Vorname, Name, Institution, Ort, Mailadresse, Telefonnummer, Anzahl Spielgeräte

2. Die Zusendung der Zugangsdaten zur Videokonferenz samt Erläuterungen zur Konferenzteilnahme und zum Konferenzverlauf sowie der Anmledeliste gemäß Abschnitt 1 an die Konferenzteilnahmer und Konferenzteilnehmerinnen. Die Anmeldeliste eröffnet den Konferenzteilnehmer*innen, den für sie ansonsten unüberschaubaren Personenkreis der Konferenz vorab knnenzulernen. Außerdem eröffnet die Anmeldeliste den Konferenzteilnehmer*innen die Möglichkeit, sich ggf. mit anderen Personen in Sache gemeinsamer technischer Zugang zur Konferenz zu verbinden.

3. Die Benachrichtigung angemeldeter Konferenzteilnehmer Konferenzteilnehmerinnen über etwaige Anderungen im Konferenzverlauf.

4. Die namentliche Aufnahme von Redebeiträgen während der Konferenz in die Konferenzniederschrift, sofern eine Niederschrift erstellt wird. Die namentliche Aufnahme von Redebeiträgen in die Konferenzniederschrift unterbleibt, wenn der/die Redende dem während der Konferenz widerspricht.

5. Die Erstellung einer TEilnehmerliste zur Konferenz. In die Teilnehmerliste der Konferenz werden folgenden Angaben angemeldeter Konferenzteilnehmer*innen aufgenommen: Amt/Funktion/Titel, Name, Institution, Ort, Mailadresse, Telefonnummer, ANzahl Spielgeräte. Die Teilnehmerliste wird nach der Konferenz als Teil der Konferenzniederschrift allen Städtetagsmitgliedern in elektronischer Form zugesandt und im Extranet des Städtetags Baden-Württemberg (verbandsinternes Internetangebot) allen Städtetagsmitgliedern dauerhaft zum Abruf bereitgestellt. Entsprechendes gilt für den Gemeindetag.

6. Alle Daten und sonstigen Angaben werden zu organisatorischen Zwecken an die Oberfinanzdirektion Karlsruhe sowie alle Referent*innen weitergegeben.


Weitere Informationen zu Betroffenentrechten beim Datenschutz finden Sie im Internet unter: https://www.staedtetag-bw.de/quicknavigation/Datenschutz


Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist leider beendet.