Info
§ 8a Infoveranstaltung - Schulung Kinderschutz
Um den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII und den Tätigkeitsausschluss nach § 72a SGB VIII sicherzustellen, sind Kinderschutzvereinbarungen mit dem Jugendamt abzuschließen. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind in Augsburg alle Einrichtungen von Kindertagesbetreuungen verpflichtet, einmal jährlich an einer § 8a Infoveranstaltung teilzunehmen. Die Kinderschutzfachkräfte, die sogenannten Insoweit erfahrenen Fachkräfte (IseF) jeder Sozialregion bieten zweimal jährlich Schulungen zum Thema Kinderschutz an. Das trägt dazu bei, den Mitarbeitenden in Kitas, Krippen und Horten mehr Sicherheit und das nötige Rüstzeug für das Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung eines der von Ihnen betreuten Kinder zu geben und sie für kinderschutzrelevante Themen zu sensibilisieren.
Nachschulung für alle KiTa´s in Augsburg, welche bisher n 2025 an keiner verpflichteten Schulung teilgenommen haben.
Ort. KJF Erziehungsberatung Augsburg, Jesuitengasse 21
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