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Fortbildung Unfallvertrauenspersonen (UVP)

Unfallvertrauenspersonen sind die Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB 7 und sind gemäß der A-2010/1 "Arbeitsschutz in der Bundeswehr" in ausreichender Anzahl zu bestellen. Vor der Bestellung erfolgt die Ausbildung zur UVP. Zur Erhlatung der Qualifikation müssen 30 Unterrichtseinheiten in fünf Jahren absolviert werden. In dieser Fortbildungsserie werden zunächst 4 Termine mit unterschiedlichen Themen aus dem spannenden Feld der Arbeitssicherheit angeboten.

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Wichtiger Hinweis:

Da es sich hier um eine interne Fortbildung handelt und kein Ausbildungsbefehl erstellt wurde, melden sich die Teilnehmer über diese Seite an. Die Abkömmlichkeit für die Teilnahme ist mit dem zuständigen Vorgesetzten eigenständig abzustimmen und der Dienstplangestalter ist zu informieren.

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