Atemschutzgeräteträgerlehrgang
Sehr geehrte Damen und Herren,
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wir planen den nächsten Kreislehrgang Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2 im FTZ Borna, Klingenbergstraße 6, 04552 Borna durchzuführen.
Zeitraum:
Samstag, 29.03.2025, 08:00 – 16:00 Uhr Theorie/Praxis
Samstag, 05.04.2025, 08:00 – 16:00 Uhr Praxis
Samstag, 12.04.2025, 08:00 – 13:00 Uhr Prüfung
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Ausbilder:
Mike Köhler
Voraussetzungen:
- Feuerwehrgrundausbildung Teil 1
- Sprechfunkausbildung
- vollendetes 18. Lebensjahr
- gültige G26/3 (liegt diese nicht vor, können die Kameraden nicht am Lehrgang teilnehmen)
Mitzubringen ist:
- Schriftlicher Lehrgangsnachweis vom Truppmann Teil 1 (Kopie)
- Schriftlicher Lehrgangsnachweis vom Sprechfunklehrgan (Kopie)
- Nachweis G 26/3
- Schreibunterlagen
Anzugsordnung:
- Theroie - Teilnahme der Kameraden in Uniform
- Praxis - Einsatzbekleidung, Feuerschutzhaube (Kopfschutzhaube)
Gemäß der Satzung des Landkreises Leipzig über die Aus-und Fortbildung von der Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzes im Landkreis Leipzig § 3 wird der Lehrgang auf
mindestens 12 Teilnehmer und höchstens 15 Teilnehmer begrenzt.
Auf § 6 Absatz 2 der o.g. Satzung wird hingewiesen.