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XXXV. Niedersächsische Suchtkonferenz

Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, die Arbeitswelt im Sozial- und Gesundheitswesen grundlegend zu verändern. KI-gestützte Programme sollen dabei unterstützen, Behandlungsverläufe zu optimieren und passende Interventionen für Betroffene abzuleiten. Somit können digitale Angebote sowohl für Einrichtungsorganisationen als auch für die Unterstützung von Menschen mit Suchterkrankungen genutzt werden. Im Rahmen der Suchthilfe steht ein weitreichender Wandel an: KI schafft neue Chancen, um Beratungs- und Unterstützungsangebote effizienter und leichter zugänglich zu machen. Niedrigschwellige Informations- und Beratungsangebote können flächendeckend angeboten werden. Nicht nur in ländlichen Gebieten, wo die Sicherstellung der Versorgung im Gegensatz zu städtischen Gebieten schon immer strukturellen Herausforderungen gegenübersteht, bietet der Einsatz von KI-gestützten Anwendungen die Möglichkeit, Angebote aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Dennoch werden durch den KI-Einsatz bedeutende technologische, ethische und soziale Fragestellungen aufgeworfen, die ein bedachtes und verantwortungsbewusstes Vorgehen im Hinblick auf diese Thematik notwendig machen – vor allem in Bezug auf sensible Gesundheitsdaten. Ein verantwortungsvoller und bewusster Umgang mit der Thematik setzt ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise und Risiken von KI voraus. Im Rahmen der 35. Niedersächsischen Suchtkonferenz haben Sie hierzu die Gelegenheit. Es erwarten Sie Fachvorträge aus Wissenschaft und Praxis bezogen auf KI in der Suchthilfe. Sie erhalten praktische Einblicke in innovative KI-Anwendungen und haben in den Pausen die Möglichkeit, sich mit Kolleg:innen fachlich auszutauschen und zu vernetzen. Herzlich eingeladen sind Mitarbeitende der ambulanten / stationären Suchthilfe und Suchtselbsthilfe, der Suchtprävention, der psychiatrischen Versorgung, Suchtmediziner:innen, Allgemeinmediziner:innen, Pädiater:innen, Psychotherapeut:innen, Mitarbeitende psychosozialer Beratungs- und Unterstützungssysteme, Pädagog:innen, Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe, der betrieblichen Suchtprävention sowie weitere fachlich interessierte Menschen.


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Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 60 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.​​​​​​​

                 

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