Die EU-Wiederherstellungsverordnung: Zwischen Wohnungsbau, Infrastruktur und grüner Daseinsvorsorge in Deutschland
Die EU‑Wiederherstellungsverordnung („Nature Restoration Law“) ist seit dem 18. August 2024 in Kraft und gilt unmittelbar. Damit werden Biodiversitäts‑ und Klimaanpassungsziele für Städte und Gemeinden stärker zu einer verbindlichen Aufgabe kommunaler Planung, Flächenentwicklung und Infrastrukturpolitik. Für urbane Räume ist insbesondere Artikel 8 zur Wiederherstellung städtischer Ökosysteme von besonderer Relevanz. Er rückt städtische Grünflächen, Baumüberschirmung, Entsiegelung und blau‑grüne Infrastruktur stärker in den Fokus öffentlicher Planung und künftiger nationaler Umsetzungsstrategien.
Zugleich hat sich die politische Debatte um die Verordnung in Deutschland zuletzt deutlich zugespitzt. Der Bundesrat hat am 6. März 2026 eine Entschließung zur EU‑Wiederherstellungsverordnung behandelt. Darin werden die Außerkraftsetzung, mindestens aber eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung sowie eine verbindliche Beteiligung des Bundesrats am Nationalen Wiederherstellungsplan gefordert. Kritisiert werden unter anderem erhebliche rechtliche, organisatorische und finanzielle Unsicherheiten, unklare Anforderungen sowie ein hoher Umsetzungs- und Berichtsdruck für Länder und Kommunen.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Diskussion über die kommunalen Auswirkungen weiter an Bedeutung. Gerade für Städte und Gemeinden stellt sich zunehmend die Frage, wie sich die Anforderungen an Grün‑ und Freiraumsicherung, Entsiegelung und ökologische Wiederherstellung mit dem zugleich dringenden Bedarf an zusätzlichem Wohnraum vereinbaren lassen. Der zunehmende Wohnungsdruck, die Notwendigkeit der Innenentwicklung, begrenzte verfügbare Flächen, Anforderungen an Verkehrs‑, Energie‑ und soziale Infrastruktur sowie steigende Kosten setzen Kommunen bereits heute unter hohen Handlungs- und Abwägungsdruck. Die Verordnung verschärft damit bestehende Zielkonflikte: zwischen ökologischem Wiederherstellungsbedarf und dem Erfordernis, in wachsenden Städten ausreichend Flächen für Wohnungsbau, soziale Einrichtungen und wirtschaftliche Entwicklung bereitzustellen.
Die AG Europa des Deutschen Verbandes möchte die aktuelle Debatte deshalb zum Anlass nehmen, die Verordnung aus kommunaler, fachpolitischer und umsetzungsorientierter Perspektive zu beleuchten. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, welche Herausforderungen sich aus der europäischen Vorgabe für Bund, Länder und Kommunen ergeben, wie ein tragfähiger nationaler Umsetzungsrahmen aussehen könnte und wie Zielkonflikte zwischen ökologischer Wiederherstellung, Flächenbedarf und dringenden Investitionsnotwendigkeiten — insbesondere im Wohnungsbau — sachgerecht bearbeitet werden können.
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