Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen – Können wir unseren Ansprüchen als SpDi noch gerecht werden?
In den letzten Jahren hat es einige Entwicklungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Versorgung insbesondere schwer psychisch kranker Menschen erfolgt, gegeben. In den PsychK(H)G´s der meisten Länder wurde der Aspekt der Hilfeleistung und die Vermeidung von Zwang zunehmend betont. Mit der Ratifizierung der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 wurden weitere Ergänzungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowohl in den PsychK(H)G´s als auch im Betreuungsrecht erforderlich. So mussten u.a. die gesetzlichen Voraussetzungen zu Behandlungen gegen den Willen neu gefasst werden. Diverse Klagen von Betroffenen haben zu weiteren Verschärfungen der juristischen Rahmenbedingungen geführt. Die UN-BRK hat aber nicht nur zu Gesetzesänderungen, sondern auch zu einer sich schleichend vollziehenden Änderung in der Haltung der beteiligten Akteure geführt. So wurde im Lauf der Jahre die Schwelle zu Maßnahmen gegen den Willen schwer kranker Menschen zunehmend höher. Diese grundsätzlich begrüßenswerte Entwicklung hat allerdings auch in Folge der oft starren, formalistischen, wenig differenzierten Umsetzung der Gesetze auch zu negativen Auswirkungen vor allem für die Betroffenen, aber auch für alle anderen Beteiligten geführt. So sehen wir vermehrt Chronifizierungen, soziale Desintegration und Forensifizierung.
Eine weitere das psychiatrische Versorgungssystem betreffende Gesetzesänderung ist das seit 2016 schrittweise eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG). Neben den sehr begrüßenswerten Zielen, die Inklusion zu verbessen, die Selbstbestimmung und Autonomie und die individuelle Hilfegestaltung bei einheitlicher Bedarfsermittlung zu gewährleisten, spielte hier auch das Bestreben, die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe zu begrenzen, eine nicht unwesentliche Rolle. Die praktische Umsetzung dieses Gesetzes erweist sich als problematisch und oft zum Nachteil insbesondere schwer psychisch kranker Menschen.
Bei unserem Netzwerktreffen Nord 2025 werden die konkreten Auswirkungen der genannten Gesetze für die betroffenen Menschen und die Aufgabenwahrnehmung der sozialpsychiatrischen Dienste in drei Inputvorträgen dargestellt und die Handlungsmöglichkeiten der SpDi in vier Workshops diskutiert.
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