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Fachtag Chancen-Aufenthaltsrecht

Seit einem Jahr ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Wie stellt sich die Anwendung der neuen Rechtslage aus Sicht der Zuwanderungs-/Ausländerbehörden dar? Welche Erfahrungen machen Betroffene, Berater*innen und Integrationsnetzwerke mit der Verwaltungspraxis? Wie ist die Erlasslage? Wie agieren Begünstigte? Damit aus dem Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive erwachsen kann, müssen die Voraussetzungen der § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG erfüllt werden: Zuvorderst Klärung der Identität, Spracherwerb und Lebensunterhaltssicherung.

Um das Potenzial des Chancen-Aufenthaltsrechts bestmöglich zu nutzen, laden wir Mitarbeitende aus Zuwanderungsbehörden, Migrationsberater*innen und Akteur*innen aus Integrationsfachdiensten zu diesem Fachtag ein.

Veranstaltende: Flüchtlingsrat SH, Sozialministerium SH, Büro der Landesflüchtlingsbeauftragten SH

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