Info
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 23.08.2021 haben wir auf unsere neuen Traininsausweise umgestellt. Diese sollten sie in den letzten Tagen per E-Mail erhalten haben.
Eine wöchentliche Anmeldung ist nicht mehr nötig.
Sollten Sie noch keinen Trainingsausweis per E-Mail erhalten haben, können Sie uns über das Kontaktformular (oben rechts) informieren.
Corona-Hinweis:
Aufgrund des 7-Tage-Inzidenzwerts von über 35 gilt ab sofort die 3G-Regel auch für unseren Trainingsbetrieb.
Das heißt für alle Trainings und Kurse (Mo, Mi und Fr)
- Kinder bis 15 Jahren gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vorlage eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren) mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Alternativ gilt ein Impf-, Genesen- oder Testnachweis (max. 48 Stunden alt).
- Erwachsene müssen zu jedem Training einen Impf-, Genesen- oder Testnachweis erbringen. Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes, negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.