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Geflüchtete aus der Ukraine: Aufenthalts- und Sozialrecht

Für Geflüchtete aus der Ukraine gilt der vorübergehende Schutz nach EU-Recht. Die Fortbildung zeigt dessen Unterschiede zum regulären Asylverfahren auf und stellt die aufenthalts- und sozialrechtlichen Vorschriften vor, die für Begünstigte vorübergehenden Schutzes gelten. Sie gibt einen Ãœberblick über visumfreie Einreise, Befreiung von Erfordernis eines Aufenthaltstitels, unionsrechtliche Grundlagen des vorübergehenden Schutzes und daraus folgende Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG; Erwerbstätigkeit; Wohnsitzregelung; Integrationskurs; Verhältnis zum Asylverfahren und zur Beantragung anderer Aufenthaltstitel; existenzsichernde Leistungen des SGB II, XII und des AsylbLG; Eingliederungshilfe; medizinische Versorgung und Pflege; Familienleistungen und BAföG.

Die kostenlose Online-Fortbildung von Dr. Tillmann Löhr richtet sich an Engagierte und Interessierte.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation zwischen Westküste Ahoi! 2.0 und der Stiftung Drachensee.

27.09.22, 17:00 - 19:00 Uhr via Zoom


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