Info


Herzlich Willkommen!


Nächstenliebe, Solidarität, Zusammenhalt – Seit 100 Jahren hilft die Caritas Menschen in Not!

Sie sind ein Teil dieser Hilfe, denn die Caritas, das sind vor allem auch unsere zahlreichen Spender*innen, Partner*innen, Freiwilligen, Mitarbeiter*innen und Unterstützer*innen, die die Hilfe erst möglich machen.

In einem Festgottesdienst möchten wir nun DANKE sagen. Für das gemeinsame Wirken, das Miteinander, das Nicht-Wegschauen, das Anpacken und Handeln – ob vor 100 Jahren in der starken Not nach dem Ersten Weltkrieg oder heute während der vermutlich größten Herausforderung in der Geschichte der Zweiten Republik.

Wir laden Sie sehr herzlich zu unserem Festgottesdienst im Stephansdom und im Hof des Erzbischöflichen Palais ein.​​​​​​​​​​​​​​

Festgottesdienst "100 Jahre Caritas in Österreich"

am 17. Juni 2021 um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:30 Uhr)

im Stephansdom Wien und im Hof des Erzbischöflichen Palais


Anschließend an den Gottesdienst: gemeinsamer Ausklang im Hof des Erzbischöflichen Palais.

Wir bitten Sie um Ihre geschätzte verbindliche ANMELDUNG, da aus heutiger Sicht aufgrund der Covid-19-Situation nur eine beschränkte Teilnehmer*innenzahl möglich ist.

Wir werden Sie zeitnah über die aktuellen Covid-19-Rahmenbedingungen informieren und Ihnen Ihr Eintrittsticket zusenden.

Der Festgottesdienst wird live im Internet übertragen, sodass auch alle Mitarbeiter*innen, alle Klient*innen und alle Unterstützer*innen, die nicht persönlich am Gottesdienst teilnehmen, mitfeiern können.


Wir freuen uns auf eine gemeinsame Feier!


​​​​​​​

Covid19-Bestimmungen

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme ausnahmslos mit einem Impfnachweis, Genesungsnachweis oder negativen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) erlaubt ist. Bei einer Teilnahme mit Test muss dieser von befugten Stellen, wie etwa Teststraßen oder Ärzt*innen, ausgestellt werden. 

Das Tragen eines FFP2-Mund-Nasen-Schutzes ist Ã¼ber die gesamte Dauer des Gottesdienstes sowie in allen Räumlichkeiten verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Zusätzlich gilt eine generelle Abstandsregel zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von zwei Metern

​​​​​​​Bei Symptomen wie Husten, erhöhter Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeiner Schwäche, ist die Teilnahme nicht gestattet und ein Ã¤rztlicher Rat ist einzuholen.

Wir informieren Sie zeitgerecht über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Maßnahmen