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Beim Beruf „Justizfachwirt/in“ handelt es sich um eine Ausbildung, die als Zugangsvoraussetzung mindestens einen Realschulabschluss erfordert. Der Beruf „Rechtspfleger/in“ hingegen wird in einem dualen Studium absolviert und erfordert mindestens das Fachabitur.
Zu beiden Berufen informieren Nicole Märlender und Henning Rosenwinkel vom Amtsgericht Nordhorn. Im Vortrag wird nicht nur über die Zugangsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren informiert, sondern auch über Ausbildungsabläufe und die Ausbildungsinhalte.


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