Anmeldung beendet

BRENNPUNKT "Geothermie"

Am 19. Oktober, 16:30 - 19:30 Uhr findet der nächste BRENNPUNKT in Kooperation mit dem KIT zum Thema "Geothermie" vor Ort am KIT Campus Nord statt. Wir haben drei spannende Vorträge sowie eine Besichtigung des Niedertemperatur-Kraftwerks (MoNiKA) für Sie vorbereitet.

Bitte seien Sie pünktlich um 16:30 Uhr am Eingang (Schranke) des KIT Campus Nord und bringen Sie Ihren Personalausweis hierfür mit.

Bitte melden Sie sich dazu bis zum 15. Oktober an. 


Die vorläufige Agenda:

  • 16:30 Uhr Treffpunkt am Eingang des KIT Campus Nord (Schranke)
  • 17:00 Uhr Einleitung fokus.energie e.V.
  • Besichtigung MoNiKa (draußen)
    Dietmar Kuhn, KIT / MoNiKA (Niedertemperatur-Kraftwerk)
  • Weitere Vorträge (Raum 104)
    • Prof. Kohl / KIT: Geothermie-Forschungsprogramm des KIT
    • Ron Zippelius und Moritz Naumann / Deutsche ErdWärme GmbH & Co. KG​​​​​​​ / Vortrag "Erdwärmeanlage Graben-Neudorf – Tiefengeothermie am Oberrhein"
  • Fragen & Abschluss fokus.energie e.V.
  • ca. 19:00 Uhr Networking
  • 19:30 Uhr Ende

Weitere Hinweise:​​​​​​​

Die Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckungen gemäß § 3 CoronaVO des MWK besteht am KIT auf allen Verkehrswegen und Verkehrsflächen innerhalb von Gebäuden, wie zum Beispiel Tür- und sonstige Eingangsbereiche, Durchgänge, Flure, Treppenhäuser, Sanitäranlagen und Wege bei Veranstaltungen. 

Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt nicht:
Im Büro oder bei Dienstbesprechungen, sofern die Abstandsregel eingehalten wird. 
Hinweis: Jedoch ist auf dem Weg dorthin, also zu einer Besprechung oder ins Büro eines Kollegen/einer Kollegin, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


Zutritts- und Teilnahmeverbot (§ 7 CoronaVO) 

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Per-son standen oder die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, dürfen weder den KIT-Campus betreten noch an einer Veranstaltung des KIT teilnehmen. 

Auf dieses Zutrittsverbot und dessen Voraussetzungen muss konkret so hingewiesen werden, dass bereits mit dem Betreten der Gebäude des KIT-Campus bzw. mit der Teilnahme an einer Veranstal-tung konkludent eine Erklärung der betreffenden Person abgegeben wird, dass sie nicht unter die das Zutrittsverbot erfassende Personengruppe fällt. Im Rahmen der Datenerfassung der Teilnehmenden einer Veranstaltung sollte zusätzlich ein Hinweis auf das Teilnahmeverbot und deren Voraussetzun-gen erfolgen.


Ihre Teilnahme ist natürlich kostenlos!


Teilnehmer

Sonstiges

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