Info
Haupt- und Ehrenamtliche in der Migrations- und Flüchtlingsarbeit,
Allgemeine Sozialberatung, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung,
DiAG-Stellenleiterkonferenz, Trägerkonferenz KJF und Austausch Landespolitik
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir laden Sie herzlich zu unserer nächsten Online-Fortbildung zum Thema „Basiswissen nach Dublin III VO“ ein:
Am Mittwoch, 31. Oktober 2023 von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Inhalt der Fortbildung:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weist Asylanträge als unzulässig ab, wenn Schutzsuchende über ein anderes europäisches Land eingereist sind. Nach der Dublin-III-Verordnung ist dann das Ersteinreiseland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig.
In der Fortbildung soll Basiswissen über das Dublin Verfahren vermittelt werden:
• Wann ist Deutschland für den Asylantrag nicht zuständig?
• Was ist ein Dublin-Bescheid und wie sieht dieser aus?
• Kann ich gegen einen Dublin Bescheid rechtlich vorgehen?
• Wie sind die Überstellungsfristen bei einem Dublin Bescheid?
• Wann ist ein Vortrag gegen eine Überstellung erfolgversprechend?
Zur Online-Fortbildung können Sie sich unter dem folgenden Link anmelden: eveeno-Link
Ihre Fragen bzw. Fallbeispiele zum Dublin-Verfahren können Sie in das Bemerkungsfeld eingeben, wenn Sie sich bis spätestens 25. Oktober 2023 anmelden.
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.
Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch.
Mit den besten Grüßen
Merhawit Desta und Martina Schlebusch
Referentinnen Integration
Ãœber der Lahn 5
65549 Limburg