Wichtig:
Geben Sie Ihrem Kind bitte die Krankenversicherungskarte, eine Kopie des Impfpasses sowie ein
aktuelles Foto des Kindes mit ins Zeltlager (Vorgaben Notfallmanagement Bistum Osnabrück). Diese Dinge bitte in einem Briefumschlag legen und mit dem Namen des Kindes und Gruppennamen versehen. Diesen Brief im Koffer obenauf legen, damit er von den GruppenleiterInnen eingesammelt werden kann. Während der Freizeit ist das Leitungsteam, sowie die GruppenleiterInnen aufsichtspflichtig.
Vor dem Zeltlager versenden wir ein Dokument, in der alle wichtigen Informationen sowie eine Packliste beigefügt wird.
Ist Ihr Kind bei Fahrtantritt an einer ansteckenden Krankheit erkrankt, insbesondere Magen-Darm-
Infekte, Corona, usw., wird eine Mitfahrt aus Gründen des Wohlergehens der anderen Teilnehmer untersagt.
Hinweise:
Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß
§ 651 q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Teilnehmer in Schwierigkeiten befindet.
In den Leistungen inbegriffen sind:
- Übernachtung auf dem Zeltplatz
- Gepäcktransport
- Verpflegung (täglich drei Mahlzeiten)
- Eintritt in besuchte Events
Ausgenommen sind Süßigkeiten, die im Lagerkiosk erworben werden können.
Bitte geben Sie ihrem Kind nicht mehr als acht Euro für den Kiosk.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling hat für alle zugehörigen Kirchengemeinden eine Insolvenzabsicherung mit toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 040 – 244 2880 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Pfarreiengemeinschaft Osthümmling verweigert werden.
Nach § 651 e des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Reise auf einen anderen Reisenden zu übertragen werden.
Wir weisen auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl hin.
Fotos und Social Media:
Während des Zeltlagers werden Fotos gemacht. Diese werden nach sorgfältiger Prüfung evtl auf Facebook veröffentlicht. Kinder werden nur auf Gruppenfotos veröffentlicht. Gegen diese können Sie bei der Nachricht an den Veranstalter ausdrücklich widersprechen.
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Mit Abschicken der Anmeldung akzeptieren Sie die genannten Bedingungen und melden Ihr Kind
verbindlich an.
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