Fachtagung Freie Straffälligenhilfe
vom 27.11.2023, 11:00 Uhr bis 28.11.2023, 13:00 Uhr
Tagungshaus der Berliner Stadtmission e.V., Lehrter Straße 68, 10557 Berlin
Inhaftierte und straffällig gewordene Menschen sind häufiger von nicht-diagnostizierten und unbehandelten psychischen Beeinträchtigungen betroffen als die Allgemeinbevölkerung. Die Erkenntnisse des WHO-Berichtes zur Gesundheit im Strafvollzug von 2019 fordern die Länder der Europäischen Union auf, in den Haftanstalten die Gesundheitskompetenz der Inhaftierten zu steigern. Neben den Justizvollzugsanstalten sind auch die Träger der Freien Straffälligenhilfe mit Klient:innen konfrontiert, die psychische Beeinträchtigungen aufweisen. Dabei existieren keine aussagefähigen Daten, ob aufgrund der psychischen Beeinträchtigungen Straftaten begangen wurden oder die Beeinträchtigungen die Folge der Straftat und der Inhaftierung sind. Es muss daher beiden Sachverhalten besondere Aufmerksamkeit zukommen. Die erste Phase nach der Haftentlassung ist zentral für das Gelingen einer sozialen (Re-)Integration. Hier besteht ein erhöhtes Risiko für Suizid, Suchtmittelmissbrauch und selbstschädigendes Verhalten. Ziel sollte es daher sein, bereits im Strafvollzug entscheidende Voraussetzungen zur psychischen und physischen Gesundheit zu schaffen, um einen nahtlosen Übergang zur gesundheitlichen Versorgung auch außerhalb der Haft zu ermöglichen. Die Bundestagung wird einen besonderen Fokus auf den Übergang aus der Haft in Nachsorgeangebote für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen legen. Wie kann der Übergang in die Nachsorge verbessert werden und welche sozialrechtlichen Ansprüche stehen den Menschen zur Verfügung? Die Bundestagung möchte die aktuellen Herausforderungen der Klient:innen aber auch der Freien Straffälligenhilfe beleuchten.