Bayern in der jüngeren deutschen Verfassungsgeschichte
Vor rund 75 Jahren wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Es trat Ende Mai 1949 in Kraft. Die Arbeit der Ländervertreter, die sich auf Einladung von Bayerns Ministerpräsident Hans Ehard beim Konvent von Herrenchiemsee 1948 trafen, ist in diese zunächst als Provisorium geplante Verfassung stark miteingeflossen. Aber auch Dokumente und Erfahrungen aus der Zeit nach 1918 spielten eine wichtige Rolle. Für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ist das ein Grund, sich mit Bayerns Rolle in der jüngeren deutschen Verfassungsgeschichte auseinanderzusetzen.
Im Rahmen einer Veranstaltung soll am Freitag, 8. Dezember, von 9 bis 13.30 Uhr in München der Blick auf die Wechselwirkung zwischen bayerischer und deutscher Verfassungsgeschichte gelenkt werden. Im Mittelpunkt einer Veranstaltung für Lehrkräfte weiterführender Schularten sowie interessierte Frauen und Männer sollen die Verflechtungen zwischen Deutschem Reich und Bundesrepublik Deutschland sowie den Ländern – und zwar 1919 und 1946/1949 – streiflichtartig behandelt werden.
Themenstellungen werden dabei z.B. sein: Die bayerische Verfassung von 1919 im „Schatten“ der Reichsverfassung von 1919; Zugangswege zur Verfassungsgeschichte und zu Parlamentariern in Bayern und Deutschland im 20. Jahrhundert; Herrenchiemsee als Ort für Vordenker zu einer deutschen Verfassung und die zeitgemäße Erinnerung an deren Arbeit; Loyalität als Grundlage demokratischer Gesellschaften; Demokratie benötigt Abgeordnete. Dabei werden aktuelle Forschungsergebnisse sowie Projekte der Bayerischen Landeszentrale mit Partnern in Historischen Vereinen und Kultureinrichtungen vorgestellt.
Die Teilnahme ist kostenfrei.​​​​​​​