Anmeldung beendet

Solebad Bad Wimpfen | 17. - 22. August 202​​​​​​1

Aufgrund der Corona Pandemie kann der Zutritt zum Solebad Bad Wimpfen ab dem 10.07.2021 nur eingeschränkt gewährt werden - dennoch freuen wir uns über die Öffnung unseres Solebads!

    Reservierungsdaten

    Bestätigungsmails und elektronische Eintrittskarten werden an die folgende Mailadresse gesendet.

    Sie müssen der Datenschutzerklärung der Stadt Bad Wimpfen sowie der Datenschutzerklärung von Eveeno zustimmen, wenn Sie sich hier registrieren möchten.

    Betriebsordnung

    Betriebskonzept Solebad Bad Wimpfen


     Dieses Betriebskonzept ergänzt die bestehende Badeordnung.

    1. Maximale festgelegte Anzahl der Badegäste
    • Es dürfen sich maximal 50 Besucher im Bad befinden. Der Badeaufsicht ist befugt bei Bedarf (z.B. Unwetter) die Besucherzahl zu reduzieren.
    • Falls sich neue Regelungen mit den Abständen ergeben, wird dies dementsprechend angepasst.
    1. Zugangsregelung
    • Das Solebad öffnet ab dem 10.07.2021.
    • Zugang erhalten lediglich Personen, die bestätigen, dass Sie in keinem Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind und Sie keinerlei Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen und
    • Bitte beachten Sie! Nach Änderung der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab 16.08.2021 ist gemäß § 5 CoronaVO unabhängig von der aktuellen Inzidenz ein Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Tests (§ 5 Abs. 1), über eine erfolgte abgeschlossene Impfung (§ 5 Abs. 2) oder einen Genesenennachweis (§ 5 Abs. 3) zu erbringen.
    • Generell gilt: Bei Warteschlangen in allen Bereichen (z.B. Eingang, Umkleide, Duschen) muss auf einen Mindestabstand von 1,50 m geachtet werden.
    • Der Zugang wird wie folgt aufgeteilt:
    • Di.- Sa.
      • 1. Zeitfenster: 07:00- 9:45 Uhr
      • 2. Zeitfenster: 10:45- 13:30 Uhr
      • 3. Zeitfenster: 14:30- 17:15 Uhr
      • 4. Zeitfenster: 18:15- 21:00 Uhr
    • So. und Feiertage
      • 1. Zeitfenster: 08:00- 10:15 Uhr
      • 2. Zeitfenster: 11:15- 13:45 Uhr
      • 3. Zeitfenster: 14:45- 17:15 Uhr
    • Die Badegäste müssen zu den jeweiligen Endzeiten das Bad verlassen haben, bzw. dürfen zu den Beginnzeiten das Bad noch nicht betreten haben.
    • Zwischen den Zeiten wird das Bad geräumt und gesäubert.
    • Die Zugangsberechtigung (gilt auch für Inhaber/-innen von 10er-Karten) wird vorrangig über das Internet erworben und kann bis zu Beginn des jeweiligen Zeitfensters gebucht werden. Dabei werden gleichzeitig die Personendaten mitdokumentiert, sodass eine Menschenansammlung bei Einlass/ Registrierung vermieden wird.
    • Karten können auch telefonisch reserviert werden
      • Di. – Sa.: 8:00 -9:00 Uhr, 11:45 – 12:45 Uhr, 15:30 – 16:30 Uhr
    • Die Anmeldung ist an der Kasse nachzuweisen.
    • Die Anmeldungen sind nicht auf andere Personen übertragbar.
    • Die Zugangsberechtigungen werden zwei Wochen im Voraus angeboten.
    • Je nach Verfügbarkeit sind mindestens 10 frei zugängliche Karten pro Zeitfenster in der Kasse hinterlegt. Dann sind die jeweiligen Kontaktdaten und die Badezeiten anzugeben.
    • Die Kasse ist von 7:00 Uhr bis 19:30 Uhr besetzt.
    • Zwei Stunden vor Ende der Öffnungszeit wird kein Eintritt mehr gewährt.
    • Es wird kein Abendticket verkauft.
    • Es gelten die regulären Preise; 10er-Karten werden angeboten, Jahres- und Halbjahresticket werden nicht verkauft.
    1. Nutzung einzelner Bereiche

       a. Umkleiden

    Die Umkleidekabinen werden insgesamt auf 12 Kabinen und 2 behindertengerechten Kabinen reduziert, diese sind mit Abstand zueinander geöffnet.
    Es werden nur drei Haarföhnplätze belegt.

    1. Duschen

    In den Duschen ist maximal folgende Belegung möglich:
    Damenduschen: 3 Duschen 
    Herrenduschen: 3 Personen
    Behindertendusche: 1 Person
    Die Badaufsicht ist befugt, einzelne Duschen zu sperren, wenn der Betrieb dies erfordert. Auf die Hinweise in den Duschräumen ist zu achten.

    1. WC

    Die WC´s befinden sich im Bereich der Duschanlagen.
    Die WC-Aufenthalte sollten soweit möglich zwischen den Duschzeiten gewählt werden.
    Bei der WC-Anlage wird jeweils eine Kabine geöffnet.

    1. Bad
    • Die Schwimmbecken sind geöffnet.
    • Bei den Luftperlbänken- und liegen muss ebenfalls der Abstand von 1,5 m eingehalten werden. Die jeweiligen Bereiche werden markiert.
    1. Ruhebereiche
      • Auf den Liegebänken und bei den Sitzgelegenheiten dürfen jeweils nur Personen aus einem gleichen Haushalt nebeneinander liegen, ansonsten ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Ein Liegetuch muss untergelegt werden.
      1. sonstiges
      • Das Dampfbad und die Wärmekabine sowie der Flur zur Wärmekabine hin müssen geschlossen bleiben.
      1. Hygiene und Abstandsregeln
      • Um die Hygiene zu gewährleisten werden die Griffe, Lichtschalter, Geländer und Weiteres oft berührte Stellen regelmäßig desinfiziert.
      • In den jeweils einstündigen Badepausen werden die Toiletten und Duschen gründlich gesäubert. Die Umkleiden werden während der Badezeit gereinigt.
      • Eine Grundreinigung des Solebads findet jeden Abend nach Badebetrieb statt.
      • Alle geschlossenen Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Nutzerinnen und Nutzern dienen und genutzt werden, sollen regelmäßig durchlüftet werden.
      • Auf die Husten- und Niesetiketten wird hingewiesen, sowie auf die Handhygiene. Dafür werden ausreichend Handhygienemittel bereitgestellt.
      • Die üblichen Abstandsregeln von 1,5m müssen eingehalten werden und auf die Eigenverantwortung der Badegäste wird gesetzt.
      • Innerhalb des Wassers soll zwischen den Badegästen ein Abstand von 2 m eingehalten werden, mit Schildern wird darauf hingewiesen. Die Aufsicht überwacht die Einhaltung.
      • Der Ein- und Ausgang zum Innenbecken wird baulich getrennt; mit Markierungen wird der Eingang sowie der Ausgang kenntlich gemacht werden.
      • Der Eingang zum Außenbecken ist an der Treppe bei der Außendusche. Der Ausgang ist über die Außentreppe ohne Dusche und durch den Windfang. Mit Markierungen werden der Eingang sowie der Ausgang kenntlich gemacht werden.
      • Die Laufwege sind markiert und sind „Einbahnstraßen“.
      • Die Abstandshaltung der Gäste auf den Liegeflächen wird von der Badeaufsicht überwacht.
      • Auf die diversen Abstandregeln wird mit Plakaten, Hinweisschildern und Lautsprecherdurchsagen hingewiesen, auf die besondere Eigenverantwortung der Badegäste soll hierbei ebenso hingewiesen werden.
      • Der Mund-Nasen-Schutz kann in den Nassbereichen und im Bereich der Liegeflächen abgelegt werden.
      1. Sanktionen
      • Bei Zuwiderhandlung der Badegäste und bei mehrfachem Ermahnen darf der Badegast des Badebetriebs verwiesen werden, bei mehrmaligen Verstößen und Verweisen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
      • Es muss darauf hingewiesen werden, dass ohne die Mitwirkung der Badegäste bei der Einhaltung der Infektionsschutzvorgaben das Bad geschlossen bleiben muss bzw. wieder geschlossen wird.


      Bad Wimpfen, den 20.06.2021

      Erklärung

      Hiermit bestätigen Sie, dass Sie in keinem Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind und Sie keinerlei Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

      Je nach Verordnung des Landkreises ist gemäß § 5 CoronaVO ein Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Tests (§ 5 Abs. 1), über eine erfolgte abgeschlossene Impfung (§ 5 Abs. 2) oder einen Genesenennachweis (§ 5 Abs. 3) zu erbringen.

      Preise

      Bitte bezahlen Sie Ihr Ticket Vorort im Solebad an der Kasse.


      KartenPreis
      Einzelkarte10,90 €
      Einzelkarte ermäßigt*9,80 €
      Zehnerkarte99,00 €
      Zehnerkarte ermäßigt*88,00 €


      10-er Karten, die vor der Sanierung des Solebades erworben wurden, gelten weiter, sofern diese nicht älter als 7 Jahre sind.


      Kinder bis 5 Jahre (nur in Begleitung Erwachsener) sind frei.

      *Ermäßigungen gibt es bei Vorlage von

      • Gästekarte
      • Rentenausweis
      • Behindertenausweis (ab 70%)
      • Schüler- bzw. Studierendenausweis (bis 25 Jahre) 


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