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Vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme von älteren und hochaltrigen Patient*innen und dem damit einhergehenden Anstieg derjenigen mit demenziellen Einschränkungen im Akut- und Rehabilitationsbereich sind besondere Anforderungen an das Personal und die organisatorische sowie architektonische Gestaltung von Krankenhäusern gerichtet.

Für Menschen mit demenziellen Einschränkungen lösen die Verlegung und der Aufenthalt in der akutklinischen, geriatrischen oder rehabilitativen Versorgung nahezu immer eine stressverursachende und krisenhafte Lebenssituation aus. Demenzbedingte Einschränkungen und Verhaltensweisen können sich erschwerend auf die pflegerische Versorgung und Durchführung der ärztlichen und therapeutischen Behandlung auswirken. Krankenhäuser können die Versorgung und Begleitung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen durch die Sensibilisierung des gesamten Personals sowie demenzsensible Konzepte verbessern.

Ein erster Schritt dazu ist die Einführung von Demenzbeauftragten, die abgestimmte Projekte fördern, gezielte Maßnahmen ergreifen, und somit demenzsensible Strukturen nachhaltig verankern können. Mit der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) sind ab dem 1. Juli 2023 alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, mindestens eine*n Demenzbeauftragte*n vorzuhalten. Die Demenzbeauftragten sollen dazu beitragen die Versorgung in den Krankenhäusern an den Bedarfen der Demenzbetroffenen zu orientieren und diese somit ganzheitlich und demenzsensibel auszurichten und sicherzustellen. Dafür sollen die Demenzbeauftragten unter anderem Patient*innen und ihre Angehörigen sowie medizinisches und pflegerisches Personal unterstützen und beraten und das Vertrauen untereinander fördern.

Die Fortbildung soll Demenzbeauftragte anleiten und dazu befähigen, ihre Rolle und die damit einhergehenden Aufgaben im Krankenhaus im Sinne einer demenzsensiblen Gesundheitsversorgung zu erfüllen. Angesprochen sind Ehrenamtliche oder Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine koordinierende und beratende Aufgabe als Demenzbeauftragte*r wahrnehmen und ausbauen möchten. Die Fortbildung richtet sich an die unterschiedlichen Funktionsbereiche und Fachdisziplinen in der Gesundheitsversorgung aus Pflegeberufen, Ärzteschaft, Qualitätsmanagement, Sozialdienst oder Überleitungs- und Entlassungsmanagement.

Das Curriculum für die Fortbildung zur/m Demenzbeauftragten im Krankenhaus wurde von der LVG & AFS Niedersachsen evaluiert und von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. veröffentlicht. In Anlehnung an die nationale Demenzstrategie und die Novellierung des NKHG wurden die Module angepasst und erweitert.

Ausführliche weitere Infos finden sie unter: www.gesundheit-nds.de/veranstaltungen/fortbildung-demenzbeauftragt/


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Block I: Demenz wahrnehmen und verstehen
01. März 2023 
(analog)
Modul 1: Demenz und Delir
Modul 2: (Selbst-)Wahrnehmung
02. März 2023
(analog)
Modul 1: Demenz und Delir

14. März 2023
(digital)
Modul 5: Menschen mit demenziellen Einschränkungen im Krankenhaus

21. März 2023
(analog)
Modul 4: Verstehen und Annehmen

22. März 2023
(digital)
Modul 6: Biographiearbeit


Block II: Interaktion und Prozesse gestalten
27. April 2023
(digital)
Modul 6: Kommunikation und Interaktion

08. Mai 2023
(analog)
Modul 6: Kommunikation und Interaktion

09. Mai 2023
(analog)
Modul 7: Zusammenarbeit mit Angehörigen

19. Juni 2023
(analog)
Modul 6: demenzspezifische Konzepte

26. Juni 2023
(digital)
Modul 6: Pflegeprozesse


Block III: Demenz im Setting Krankenhaus
03. Juli 2023
(digital)
Modul 6: Maßnahmen im organisatorischen Ablauf

04. Juli 2023
(digital)
Modul 3: Beispiele guter Praxis 

21. August 2023
(analog)
Modul 3: Erarbeitung eigener Lösungsansätze und Projektmanagement

22. August 2023
(analog)
Modul 6: Kommunikation und Interaktion

31. August 2023
(digital)
Modul 9: Zusammenarbeit im interprofessionellen Team


Block IV: Abschluss
11. September 2023
(digital)
Modul 8: Praxisreflexion & Projektarbeit

25. September 2023
​​​​​​​(analog)
Projektvorstellung & Abschluss
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Eine viertägige Hospitation ist eigenverantwortlich zu planen.

Teilnehmer*innen

Art der Teilnahme

Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 1.890 Euro pro Person. Anmeldungen werden nur schriftlich über das Anmeldeformular entgegengenommen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Eine Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich. Bitte sprechen Sie uns hierfür im Bedarfsfall an. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn der digitalen Termine stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung.  Bei Stornierung bis zum 1. Februar 2023 werden 500 Euro Stornogebühren in Rechnung gestellt. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die volle Fortbildungsgebühr berechnet. Stornogebühren entfallen lediglich bei verbindlicher Nennung einer vertretenden Person, die unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen zeitgleich angemeldet wird. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.​​​​​​​

                 

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