Vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme von älteren und hochaltrigen Patient*innen und dem damit einhergehenden Anstieg derjenigen mit demenziellen Einschränkungen im Akut- und Rehabilitationsbereich sind besondere Anforderungen an das Personal und die organisatorische sowie architektonische Gestaltung von Krankenhäusern gerichtet.
Für Menschen mit demenziellen Einschränkungen lösen die Verlegung und der Aufenthalt in der akutklinischen, geriatrischen oder rehabilitativen Versorgung nahezu immer eine stressverursachende und krisenhafte Lebenssituation aus. Demenzbedingte Einschränkungen und Verhaltensweisen können sich erschwerend auf die pflegerische Versorgung und Durchführung der ärztlichen und therapeutischen Behandlung auswirken. Krankenhäuser können die Versorgung und Begleitung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen durch die Sensibilisierung des gesamten Personals sowie demenzsensible Konzepte verbessern.
Ein erster Schritt dazu ist die Einführung von Demenzbeauftragten, die abgestimmte Projekte fördern, gezielte Maßnahmen ergreifen, und somit demenzsensible Strukturen nachhaltig verankern können. Mit der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) sind ab dem 1. Juli 2023 alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, mindestens eine*n Demenzbeauftragte*n vorzuhalten. Die Demenzbeauftragten sollen dazu beitragen die Versorgung in den Krankenhäusern an den Bedarfen der Demenzbetroffenen zu orientieren und diese somit ganzheitlich und demenzsensibel auszurichten und sicherzustellen. Dafür sollen die Demenzbeauftragten unter anderem Patient*innen und ihre Angehörigen sowie medizinisches und pflegerisches Personal unterstützen und beraten und das Vertrauen untereinander fördern.
Die Fortbildung soll Demenzbeauftragte anleiten und dazu befähigen, ihre Rolle und die damit einhergehenden Aufgaben im Krankenhaus im Sinne einer demenzsensiblen Gesundheitsversorgung zu erfüllen. Angesprochen sind Ehrenamtliche oder Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine koordinierende und beratende Aufgabe als Demenzbeauftragte*r wahrnehmen und ausbauen möchten. Die Fortbildung richtet sich an die unterschiedlichen Funktionsbereiche und Fachdisziplinen in der Gesundheitsversorgung aus Pflegeberufen, Ärzteschaft, Qualitätsmanagement, Sozialdienst oder Überleitungs- und Entlassungsmanagement.
Das Curriculum für die Fortbildung zur/m Demenzbeauftragten im Krankenhaus wurde von der LVG & AFS Niedersachsen evaluiert und von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. veröffentlicht. In Anlehnung an die nationale Demenzstrategie und die Novellierung des NKHG wurden die Module angepasst und erweitert.
Ausführliche weitere Infos finden sie unter: www.gesundheit-nds.de/veranstaltungen/fortbildung-demenzbeauftragt/
Bereits angemeldet?
→ Hier können Sie Ihre Dokumente einsehen und Daten ändern.