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Gefahrgut im Handwerk
Gefahrgut Kontrollen im Handwerk nehmen zu - kennen Sie Ihre Pflichten?
In Handwerksbetrieben unterschiedlichster Branchen kommt es immer häufiger vor, dass Behörden dokumentierte Nachweise für die Unterweisung der Mitarbeiter zum Umgang mit Gefahrgut fordern, sowie den Nachweis, dass im Betrieb das nötige Wissen für diese Unterweisung besteht. Die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern bietet zum Thema Sachkunde nach ADR 1.3 einen Vortrag mit Teilnahmebescheinigung an, die Sie zur Vorlage bei den Behörden nutzen können.
Worum geht es im Detail? In Handwerksbetrieben werden häufig gefährliche Stoffe selbst transportiert, angeliefert oder abgeholt, dies sind formell Gefahrguttransporte. Auch wenn im Rahmen gewisser Mengengrenzen Handwerksbetriebe hierbei nicht den Gefahrgut-Spediteuren gleichgestellt werden, müssen sie dennoch wissen, welche Rechte und Pflichten für sie beim Umgang mit Gefahrgut bestehen.
In den letzten Jahren wurden verstärkt Kontrollen von Ordnungsbehörden zum Umgang mit Gefahrgut in Handwerksbetrieben durchgeführt. Hierbei kam es häufig zu beiderseitigen Missverständnissen und infolgedessen teilweise auch zu empfindlichen Ordnungsgeldern. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, dass Betriebe sich zum sachgerechten Umgang mit Gefahrgut informieren.
Herr Deist, Berater für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, informiert Sie mit einem kostenfreien Vortrag am 21.11.2024 im Kurhessensaal der Handwerkskammer Kassel, Scheidemannplatz 2 in 34117 Kassel. Zugang über den Seiteneingang Theaterstraße. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, melden Sie sich bitte verbindlich an: