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Gesetzliche Rahmenbedingungen der Instandhaltung im Wandel
Die EU-Eisenbahn-Gesetzgebung hat das Ziel, einen freien und fairen Wettbewerb in einem funktionierenden Markt mit einheitlich festgelegten Sicherheitsanforderungen zu erreichen. Die EU-Richtlinien setzen diesen Ansatz schrittweise um, indem sie sicherstellen, dass die Interoperabilität von Eisenbahnfahrzeugen innerhalb von Europa nicht behindert wird, die Wettbewerbsfähigkeit zwischen den europäischen EVU gegenüber anderen Verkehrsträgern nicht eingeschränkt wird sowie ein sicherer und umweltfreundlicher Schienenverkehr europaweit gewährleistet ist.
Die Anforderungen an die Nachweisführung eines sicheren Schienenverkehrs haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Nach §4a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sind alle ECM (Instandhaltung zuständige Stelle) verpflichtet, Regeln zur Sicherstellung eines sicheren Zustandes ihrer betreuten Fahrzeuge aufzustellen. Die Pflicht zur Zertifizierung eines Instandhaltungssystems nach (EU) 445/2011 besteht bis heute nur im Güterverkehr, jedoch ist eine Ausweitung dieser Pflicht ab 2018 auch für alle Schienenfahrzeuge mit entsprechenden Übergangsfristen zu erwarten.
Das zweitägige Seminar ist insbesondere für Teilnehmer geeignet, die für die Planung, Durchführung und Sicherstellung eines sicheren Eisenbahnsystems verantwortlich sind. Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie anhand von Vorträgen und Praxisbeispielen mögliche Strategien und Ansätze kennen, um
- ein Grundverständnis von den Anforderungen an eine ECM-Zertifizierung zu erlangen,
- die vier Funktionen „Management“, „Instandhaltungsentwicklung“, „Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement“ und „Instandhaltungserbringung“ praxisnah in ihrem Unternehmen zu verankern,
- eine Selbstbewertung der ECM-Anforderungen durchzuführen,
- Synergien aus anderen Zertifizierungen zu identifizieren,
- eigenständig Maßnahmen zur erfolgreichen ECM Zertifizierung durchzuführen.
Folgende Fragen können die Teilnehmer nach dem Seminar grundlegend beantworten:
- Welche EU-Eisenbahn-Gesetzgebung muss ich beachten?
- Sollte ich eine ECM-Zertifizierung schon jetzt anstreben?
- Welche Maßnahmen muss ich als EVU veranlassen?
- Wie kann ich „meine“ ECM-Funktion rechtskonform ausüben?
- Welche Anforderungen muss ich erfüllen?
- Welche Anforderungen habe ich durch Synergieeffekte mit SMS, QMS oder ISO9001 schon erfüllt?
Die Vortragenden verfügen über fundierte Erfahrungen in der Anwendung der EU-Eisenbahn-Gesetzgebung und in der Optimierung über die gesamte Instandhaltungs- / Prozesslandschaft im Bereich Schienenverkehr.
Zielgruppe
- EVU und EIU
- Instandhaltungswerkstätten von Schienenfahrzeugen
- Hersteller und Betreiber von Schienenfahrzeugen
- Eisenbahnbetriebsleiter
- Projektleiter, -bearbeiter zum Thema ECM
- Sonstige Interessierte aus der Branche
Ablauf im Ãœberblick
Ãœberblick EU-Eisenbahn-Gesetzgebung
Die ECM-Verordnung (EU) 445/2011
Anforderungen an die Instandhaltungswerkstätten, spezifische Anforderungen der Behörde bzw. Zertifizierer
Vorstellung der Methoden zur Implementierung von ECM
Grundlagen des Risikomanagements und Aufbau der Organisation nach CSM-Verordnung (EU) 352/2009 sowie deren Nachfolger (EU) 402/2013
Grundlagen der Risikobewertung in der Instandhaltung (CSM-Verordnungen (EU) 352/2009 und (EU) 1078/2012)
Umsetzung der DIN 27201-1 (Verfahrensweise zur Erstellung und Änderung von Instandhaltungsprogrammen), einschließlich Risikobewertung sowie das Erstellen von Sicherheitsplan und -nachweis
TÜV Rheinland für den Schienenverkehr: https://www.tuv.com/global-rail
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