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Fachveranstaltung von BEOBE in Bad Freienwalde

„Ombudschaft in der Jugendhilfe – praxisnah.“

19.11.2024, im Offi, Berliner Straße 75, 16259 Bad Freienwalde


Liebe Fachkräfte,

wir laden Sie herzlich zur Fachkräftetagung am 19.11.2024 in Bad Freienwalde ein! Im Fokus steht die Ombudschaft als unabhängige Anlaufstelle zur Stärkung der Rechte und Mitbestimmung von jungen Menschen und deren Familien. In praxisnahen Workshops lernen Sie Prinzipien für Vermittlung, Konfliktlösung und Beschwerdemanagement kennen.

Zu Beginn der Tagung wollen wir die neu geschaffene Ombudsstelle BEOBE vorstellen. Hier erfahren Sie mehr über die Arbeitsweisen von BEOBE, deren umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und lernen die Mitarbeiter:innen kennen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu vernetzen und neue Impulse für Ihre Arbeit zu gewinnen.

Die Teilnahme ist kostenfrei.
Für Ihre Verpflegung steht eine vegetarische/vegane Mittagsversorgung zur Verfügung.

Wir freuen uns auf den Austausch!


Ablaufplan der Fachtagung 

09:00 Ankommen bei Kaffee und Keksen 

09:45 Begrüßung 

10:00 BEOBE stellt sich vor

11:00 Inputvortrag von Andrea Len, Bundeskoordinierungsstelle des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe

11:30 Mittagssnack

12:30 Workshops

14:00 Pause

14:30 Auswertung der Workshops

15:00 Zeit zum Netzwerken und gemeinsames Ausklingen der Veranstaltung 

15:30 Ende der Veranstaltung


Sie können sich für einen der folgenden Workshops anmelden:

Workshop 1: Leben und Beteiligung in stationärer Einrichtung

Dozent:in: Jeremy Link, Careleaver e.V

Die stationäre Kinder- und Jugendhilfe. Was soll das sein? Und vor allem: Wie kann Beteiligung, Partizipation und Teilhabe gelingen? In diesem Workshop werfen wir einen Blick in verschiedene Einrichtungen und Beteiligungsmodelle. Ich möchte Ihnen zeigen, wie eine gelingende Beteiligung aussehen kann. Gemeinsam erarbeiten wir uns Tricks und wichtige Grundlagen, damit die Expertise von Betroffenen (Care Receiver und Careleaver) eine stärke Einbindung in gesamtgesellschaftliche Debatten erhält.  

Workshop 2: Hilfeplan(verfahren) als Ausdruck und Mittel von Teilhabe, Beteiligung und  Mitwirkung

Dozent:in: Marcus Gommert und Daniela Liebe, BOJE e.V., Brandenburg

In diesem Workshop werden die zentralen Elemente des Hilfeplanverfahrens in den Hilfen zur Erziehung thematisiert. Gemeinsam erarbeiten wir, wie Fachkräfte das Verfahren gestalten können, um echte Partizipation und Mitbestimmung von jungen Menschen und Eltern zu fördern. Der Workshop bietet Raum für praxisnahe Diskussionen und Austausch über Herausforderungen und Chancen im Alltag.

Workshop 3: Ombudschaftliche Arbeit & Qualitätsstandards in der Ombudschaft

Dozent:in: Axel Biere, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Der Workshop vermittelt die grundlegenden Prinzipien und Qualitätsstandards ombudschaftlicher Arbeit. Es wird thematisiert, wie Ombudspersonen unabhängige Beratung und Unterstützung anbieten und zur Stärkung der Rechte junger Menschen und deren Eltern beitragen. Durch praxisnahe Beispiele werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, um Konflikte konstruktiv zu begleiten und faire Lösungswege zu finden.

Workshop 4: Wasch mich, aber mach mich nicht nass - Beschwerde(verhinderungs-)verfahren in der Praxis

Dozent:in: André Kapuczinski, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V., Sachsen

Die Entwicklung wirksamer Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist vielerorts immer noch Neuland. Häufig gibt es zwar Verfahren, aber niemand nutzt sie. Wir reflektieren unsere Erfahrungen in der Praxis und werfen gemeinsam einen Blick auf Faktoren einer gelingenden Widerspruchskultur und wirksamer Beschwerdeverfahren.

Workshop 5: Selbstvertretung in der Kinder- und Jugendhilfe

Dozent:in: Björn Redmann, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V., Sachsen

Adressat:innen und Nutzer:innen sollen in der Kinder- und Jugendhilfe mehr Mitsprache erhalten, nicht nur im Einzelfall, sondern auch strukturell. Seit 2021 gibt es mit § 4a SGB VIII den Auftrag, Selbstvertretungen zu fördern und zu unterstützen, etwa in Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII und im Jugendhilfeausschuss. Einrichtungen müssen zudem „geeignete Verfahren der Selbstvertretung“ entwickeln (§ 45 Abs 2, Nr. 4 SGB VIII). Wie kann Ombudschaft die Gründung und Mitsprache von Selbstvertretungen unterstützen, und wie stehen beide zueinander? Der Workshop stellt die Neuregelungen vor und diskutiert Möglichkeiten der Zusammenarbeit.


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