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Wind- und Solarenergie gelten als elementarer Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz. In den kommenden Jahren werden daher kontinuierlich Projektanfragen bei den Gemeinden und den Verwaltungen eingehen. Der Gesetzesgeber hat eine Reihe von finanziellen Beteiligungsoptionen bereitgestellt, damit ein Teil der Wertschöpfung auch in der Region bleiben kann.


In dieser Veranstaltung sollen die wesentlichen Optionen sowie deren Grenzen besprochen werden.


Der erste Vortrag adressiert die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten, die sich aus § 6 EEG sowie dem brandenburgischen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz ergeben.

Anschließend berichtet Amtsdirektor Karsten Birkholz über weitere Einnahmequellen und seinen Erfahrungen aus dem Amt Barnim-Oderbruch.


Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie die Verwaltungen.



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Über das Projekt:​​​​​​​

Der Umgang mit Anfragen zu Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen erfordert einiges an Fachwissen und Verantwortung. Hinzukommen meist komplexe Aushandlungsprozesse innerhalb der Gemeinden. Hier setzt das LEADER-Vorhaben der der LAG-Region Märkische Seen „Informations- und Sensibilisierungskonzept zum Thema Kommunikationsfähigkeit und Umgang in Konfliktsituationen für Gemeinden in der Region im Zusammenhang mit Planungen von erneuerbaren Energien“ an.

Das Projekt wird in enger Kooperation mit der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree und dem Klimaschutz- und Energiebüro Märkisch-Oderland umgesetzt. Weitere Informationen zu dem Projekt finden sie auf der Website der LAG-Märkische Seen.

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