Info

Beamtinnen und Beamte im mittleren Justizvollzugsdienst handeln auf Grundlage von Gesetzen, Rechtsvorschriften, Dienst- und Verwaltungsanweisungen. Voraussetzung für eine derartige Tätigkeit ist die Ausbildung zum/zur Justizvollzugsfachwachwirt/in. Michael Hanuschik von der JVA Lingen stellt diesen Ausbildungsberuf näher vor.

Wichtig: Es exisitiert ein Mindestalter. Wer die Ausbildung beginnen möchte, muss am Tag der Einstellung mindestens 20 Jahre alt sein.

Informationen der JVA Lingen:

Internet: https://jva-lingen.niedersachsen.de/startseite/

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