Einleitung
Einsatzübungen und Ausbildungen jeglicher Art bergen leider auch Gefahren für alle Beteiligten.
In besonderem Maße sind davon die Notfalldarsteller betroffen. Diese Regeln sollen den Verantwortlichen
der Übungs-/ Ausbildungsvorbereitung an die Hand gegeben werden, um für die Sicherheit in der Notfalldarstellung Sorge zu tragen.
Generell gilt:
Die jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, die Ordnung der DRK Bereitschaften und des Jugendrotkreuzes, sowie die Richtlinie Notfalldarstellung (Anlage der Ordnung des Jugendrotkreuzes) sind zu beachten. Bei Belangen des Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutzes sind die hierfür Notwendigen gesetzlichen Bestimmungen stets einzuhalten.
Schminkmaterialien
Zum Schminken werden nur Materialien verwendet, die für diesen Zweck bestimmt sind und über den
Schmink- und Theaterhandel bezogen werden können. Es ist sicherzustellen, dass alle Materialien dermatologisch einwandfrei sind. Bei Personen mit bekannten Hautunverträglichkeiten oder Allergien unterbleibt das Schminken.
Andere Materialien (Fensterkitt, tierische Teile, Tierblut o.ä.) kommen nicht zum Einsatz. An Reinigungsmittel für das Abschminken werden die gleichen Anforderungen gestellt. Für die Mimen sollten geeignete sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Feuer, Rauch, Explosion
Ein Einsatz von Feuer in unmittelbarer Nähe von Verletztendarstellern hat zu unterbleiben. Auch der Einsatz von Rauchtöpfen und Rauchpulver ist im Aufenthaltsbereich der Notfalldarstellung nicht gestattet. Hierfür dürfen ausschließlich so genannte Wasserverdampfer, Trockeneisnebelmaschinen oder Disconebler genutzt werden. Der
Einsatz von Feuer, Knallkörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen durch Angehörige der Notfalldarstellung des Roten Kreuzes ist untersagt. Sollte es notwendig sein, pyrotechnischen Gegenstände einzusetzen, wird dies einem ausgebildeten Pyrotechniker überlassen und findet in ausreichendem Abstand zu Personen statt.
Darstellung von Unfällen
Bei der Darstellung von Unfällen jeglicher Art sollte schon zu Beginn der Vorbereitungen die zuständigen Behörden, etc. in die Planung mit einbezogen und eventuelle Genehmigungen frühzeitig eingeholt werden.
Das Übungsgebiet muss mit Beginn der Aufbauarbeiten der Notfalldarstellung so abgesperrt werden, dass eine Gefährdung der Notfalldarsteller (z.B. durch fließenden Verkehr) ausgeschlossen ist. Für eventuelle Sperrungen sind die notwendigen Genehmigungen einzuholen und die entsprechenden Behörden, Hilfsdienste, Rettungsleitstellen, Polizei und Anwohner zu informieren, um zu gewährleisten, dass es zu keinen Fehlalarmen kommt.
Grundsätzlich werden die Notfalldarsteller erst dann ausgelegt, wenn das komplette Gelände und alle zur Übung benötigten Requisiten abgesichert sind. In schwierigem Gelände ist besonders darauf zu achten, dass die Notfalldarsteller nicht durch Erdrutsche, Einsturz von Gebäuden, etc. gefährdet werden. Bei der Unfalldarstellung im Straßenverkehr genügt es nicht, die Unfallstelle mit Warndreiecken abzusichern. Vielmehr müssen zur Verkehrsregelung berechtigte Posten diese Tätigkeit übernehmen. Bei der Darstellung von Unfällen mit Kraftfahrzeugen muss folgendes beachtet werden: Flüssigkeiten wie z.B. Öl und Treibstoff sind vorher zu entfernen und umweltgerecht zu entsorgen. Bevor die Notfalldarstellung zum Einsatz kommt muss das Kfz von der Batterie abgeklemmt sein. Die Batterie muss während des ganzen Einsatzes abgeklemmt bleiben, die Kfz-Schlüssel sind dem zuständigen MTL zu übergeben. Nicht ausgelöste Airbags müssen vor der Übung entfernt werden. Das Kfz muss
zusätzlich zur evtl. vorhandenen Eigenbremswirkung gegen Wegrollen gesichert werden. In der schiefen Ebene und an Abhängen muss das Kfz zusätzlich gesichert werden, bevor die Notfalldarstellung zum Einsatz kommt. Blechschäden sind zu entschärfen, Gefahrenstellen (Bruchstellen, Glassplitter) zu beseitigen.
Technische Rettung (TH VU)
Das ND Personal muss ausreichend gegen herumfliegende Teile gesichert werden, insbesondere im Bereich der Augen und des Kopfes. Zusätzlich sollte es gegen laute Geräusche geschützt werden. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen darf schweres Gerät (Schere, Spreitzer etc.) nicht in der nähe der Darsteller zum Einsatz kommen.
Unfälle mit Gefahrgut
Bei der Darstellung von Unfällen mit gefährlichen Gütern ist bei der Verwendung von Originalbehältnissen und -verpackungen sicherzustellen, dass keine Reste mehr in den Behältnissen vorhanden sind, die zu einer Gefährdung führen könnten. Der Einsatz von tatsächlichen Gefahrgütern jeder Art ist untersagt!
Stromunfälle
Die Darstellung von Unfällen, die durch elektrischen Strom verursacht werden, erfolgt nur mit Geräten die keinesfalls Spannung tragen dürfen. Zusätzlich ist eine mehrfache Absicherung einzubauen, die gewährleistet, dass kein Außenstehender irrtümlich oder unbewusst diese Teile mit Spannung belegen kann. Starkstromunfälle
werden nur mit Rücksprache und in Zusammenarbeit mit dem Elektrizitätswerk /
Sicherheitsmanager DB dargestellt. Zugunfälle dürfen grundsätzlich nur mit Einverständnis der zuständigen Behörde / des zuständigen Betriebs erfolgen. Es muss gewährleistet sein, dass auf dem Bahnabschnitt kein regulärer Schienenverkehr mehr fließt und dass die benachbarten Gleise auf denen der Verkehr fließt, ausreichend gegen Betreten gesichert sind.
Maschinen und Geräte
Sollten Maschinen in die Darstellung mit einbezogen werden, so ist sicherzustellen, dass diese während der Übung nicht anlaufen können! Dieses kann bei elektrischen Maschinen durch das Ziehen des Steckers und das Herausnehmen der Sicherung geschehen. Wichtig : immer doppelt sichern! Bei kraftstoffbetriebenen Maschinen, ist vollständiges Entleeren des Tanks und Herausschrauben der Zündkerze erforderlich.
Wasserrettung
Mimen haben bei Übungen im Wasser Schwimmwesten zu tragen. Sie müssen Träger des deutschen Schwimmabzeichens in Silber (Rettungsschwimmer in Bronze) sein. Für die im Wasser eingesetzten Mimen müssen Rettungskräfte in ausreichender Zahl bereitstehen, welche nicht in der Übung eingebunden sind.
Übungsablauf
Die Sicherheit der Verletztendarsteller (Mimen) hat absolute Priorität. Mimen müssen sich in jeder Situation selbst aus der dargestellten Situation befreien können. Die MTL sowie die Mimen selbst haben das Recht und die Pflicht im Fall grober Behandlung oder Gefährdung die Situation im nötigen Umfang zu Verändern, ggf. auch
abzubrechen. Das Schamgefühl der Mimen ist zu beachten. Eine Entkleidung soll nur bis zur
Leibwäsche erfolgen. Vor dem Einsatz sind alle von der Notfalldarstellung eingesetzten Personen in den
Einsatz einzuweisen und über eventuelle Gefahren zu informieren. Mimen dürfen nicht gesundheitlich gefährdet
(z.B. Erkältungsgefahr bei schlechter Witterung, …) oder verletzt (Medikamenten-/Sauerstoffgabe, BZ-Messung, Zugang etc.) werden und sind vor solchen Einflüssen durch alle Beteiligten zu schützen. Anweisungen der MTL sind zu respektieren. Sie dienen der Sicherheit der Mimen. Der Mimtrupp bzw. dessen Mitglieder können nur an Übungen teilnehmen, die mit einem beauftragten MTL bzw. der Leitung Notfalldarstellung geplant und besprochen wurde. Der Einsatz sollte dem Mimtrupp mindestens mit drei bis vier Wochen Vorlauf
bekanntgegeben werden. Für Veranstaltungen ab 10 Darstellern sollte die Vorlaufzeit
verdoppelt werden.
Eingesetztes Personal
Der Mimtrupp arbeitet mit eigenem dafür ausgebildeten Personal. Mimtruppfremdes Personal wird nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit der Leitung Notfalldarstellung eingesetzt.
Für Fremd-Personal können die Leitung Notfalldarstellung und die MTL keine Verantwortung übernehmen, hierfür sind ggf. eigene Sicherheitsposten bereit zu stellen. Mimtruppfremde Minderjährige können nicht im Verantwortungsbereich des Mimtrupp eingesetzt werden.
Erkrankungen und Verletzungen
Die Schwere der Verletzungen und Erkrankungszustände sollen die Mimen und Helfer nicht überfordern oder gefährden. Die Darstellung dient der Aus- und Fortbildung und verfolgt keinen „Schockeffekt“! Darzustellende Symptome dürfen keinesfalls durch Medikamente beeinflusst werden Der Aufwand soll in Relation zum Übungsziel stehen. Es werden nur Unfallfolgen, nicht der Unfallhergang dargestellt. Wir sind keine Stuntmen !
Rettung und Transport
Der Transport von Mimen muss mit der größtmöglichen Vorsicht durchgeführt werden. Jede Mime wird auf der Tragevorrichtung ausreichend fixiert. Hierfür gibt es keine Ausnahmen (Gefahrenrettung etc.). Es sind ausschließlich Betriebssichere und dafür vorgesehene Trageeinrichtungen zu nutzen. Ebenfalls ist von Höhen-/ Tiefenrettung, Abseilen , Drehleiterrettung und sonstigen risikoreichen Rettungsmöglichkeiten (Leiterhebel etc.) abzusehen.
Sollen diese Verfahren dennoch trainiert werden können bis zum eigentlichen Transport Mimen und beim Transport Dummies eingesetzt werden. Eine Sonderregelung für entsprechende Fachdienste (Höhenretter etc.) kann durch den
Leiter Notfalldarstellung erteilt werden.
Notfälle und Sicherheitswort
Für die Notfalldarstellung des DRK Kassel-Land gilt einheitlich das Sicherheitswort : R E A L F A L L !
Sollte ein Darsteller / MTL dieses Sicherheitswortäußern sind sämtliche Tätigkeiten umgehend einzustellen. Eine ggf. bestehende Notsituation ist zu prüfen , entsprechende Maßnahmen sind zu treffen ( Erste Hilfe etc.) Sollte es während einer Darstellung zu einer Verletzung / Erkrankung kommen ist dies dem verantwortlichen MTL umgehend mitzuteilen. Eine Unfallanzeige ist auf dem entsprechenden Formblatt zu erstellen.
Ein paar Abschließende Worte
Der für die Übung / Ausbildung Verantwortliche erhält eine Ausfertigung dieser Regeln und gibt diese selbständig an Untergliederte Einheiten / Teilnehmer weiter. Er ist verantwortlich für deren Einhaltung. Nichteinhaltung der Regeln kann im schlimmsten Fall zu einem Abbruch der Übung / Ausbildung führen. Da diese Regeln jedoch geltenden gesetzlichen Grundlagen und dem gesunden Menschenverstand entsprechen sollte es möglich sein, dass sie durch alle
Beteiligten eingehalten werden.
Herausgegeben von der
Leitung Notfalldarstellung
im Deutschen Roten Kreuz
Kreisverband Kassel-Land e.V.
Weddel 10 - 34233 Fuldatal
Stellen dieses Dokuments paraphrasieren oder enthalten Passagen aus Bestimmungen des Jugendrotkreuz Baden
(http://www.jrkbaden.de/content/download/1314/5186/file
/ND%20Sicherheitspapier%202009.pdf) und der Notfalldarstellung des DRK Schwalm-Eder (http://www.jrk-schwalm-
eder.de/index.php?id=661).