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Widmet sich die Palliativversorgung eher dem orientierten Tumorpatient:innen, werden Menschen mit neurologischen Erkrankungen weniger in den Fokus genommen. Diese Fortbildung nimmt sich die Fragestellung zum Auftrag, welche Anforderungen an eine gute Palliativversorgung und Sterbebegleitung bei Menschen mit Demenz gefordert sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Symptomerkennung mithilfe der erweiterten STI-Methode zur Entwicklung einer Verstehenshypothese und der Symptomlinderung. Da Betroffene mit fortgeschrittener Demenz ihren Schmerz nicht mehr verbal ausdrücken können, werden der Umgang mit gängigen Schmerzbeobachtungs- und Wohlbefindenserfassungsinstrumenten sowie Werkzeuge für eine multidisziplinäre Fallarbeit vermittelt.


Inhalte

  • Exkurs „Demenz“

  • Palliativbedarfe in den Phasen der Demenz

  • Herausforderndes Verhalten als Herausforderung an eine gute Palliative Care

  • Schmerz und Fremdbeobachtungsinstrumente

  • Sterbebegleitung

  • Palliative Fallarbeit bei Menschen mit Demenz


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Teilnehmer:in

Art der Teilnahme

Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 215 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielsweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

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