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Dreiteilige Weiterbildungsreihe

SRL - Planungsrecht aktuell – nach Feierabend

Das Baugesetzbuch ist im Umbruch. Zwar ist die „große“ BauGB-Novelle mit dem vorzeitigen Ende der Ampelkoalition gescheitert, gleichwohl sind mit dem Umsetzungsgesetz zur europäischen RED-III-Richtlinie kürzlich unter anderem im BauGB Vereinfachungs- und Beschleunigungsregelungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Im parlamentarischen Verfahren befinden sich zudem im Zuge des sogenannten 100-Tage-Programms weitreichende Änderungen bei der Zulässigkeit von Wohngebäuden, die weithin bekannt als Bau-Turbo bezeichnet werden. Außerdem sollen Neuregelungen zum Lärmschutz in der Bauleitplanung erfolgen. Darüber hinaus ist eine umfassende Novelle des Baugesetzbuchs im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die SRL begleitet diese Änderungen aktiv in den Gesetzgebungsverfahren und bewertet sie in Teilen sehr kritisch. Unabhängig davon gilt es für die Planer:innen in den Kommunen und Planungsbüros, die Änderungen in der Bauleitplanung und der Genehmigungspraxis zu kennen und mit ihnen konstruktiv umzugehen. Der Ausschuss Planungsrecht der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) bietet dazu eine Reihe von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen an, in der die wesentlichen Änderungen fachlich dargestellt und anschließend aus den verschiedenen Blickwinkeln der kommunalen Planungspraxis diskutiert werden.

Drei Abendveranstaltungen werden angeboten: In einem Impuls werden darin die zentralen Botschaften und Herausforderungen adressiert und anhand von praktischen Beispielen konkretisiert, um dann anhand dieser Beispiele die Für und Wider anschaulich zu diskutieren.


Modul 1: Erneuerbare Energien am 24.09.2025 um 19 Uhr

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien sind in den vergangenen Jahren in kurzer Folge immer wieder angepasst worden, um eine Vereinfachung und Beschleunigung der Energiewende zu erreichen. Den vorerst letzten Schritt bildet die Umsetzung der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht, mit der u. a. sogenannte Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen eingeführt und Anschlussregelungen für die Ende Juni 2025 entfallenen Genehmigungserleichterungen nach der EU-Notfall-Verordnung geschaffen werden. Durch die Vielzahl der in den letzten Jahren eingeführten, teilweise befristeten Regelungen ist die Planung und Genehmigung für die Erneuerbaren Energien unübersichtlich geworden – die praktische Bedeutung der Neuregelungen ist teils noch offen. In dieser Vertiefungsveranstaltung sollen die für die Kommunen maßgebliche Rechtslage, insbesondere für die Windenergie und Freiflächenphotovoltaik, und die daraus resultierenden Vorgaben und Handlungsspielräume für die kommunale Planung dargestellt und diskutiert werden.

Moderation und Begrüßung: Dipl.-Ing. Guido Spohr, Geschäftsführer der SRL

Referent: Dr.-Ing. Martin Rumberg, stellv. Vorsitzender der SRL sowie Referatsleiter im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Teilnehmer

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