Häusliche Gewalt im Kontext von Beratungsarbeit in der EFB
Häusliche Gewalt stellt Fachkräfte in der Erziehungs- und Familienberatung vor komplexe fachliche, rechtliche und ethische Herausforderungen. Um den fachlichen Austausch zu fördern und unterschiedliche Handlungslogiken besser zu verstehen, wird sich dieser Fachtag dem Thema "häusliche Gewalt" aus verschiedenen professionellen Perspektiven widmen. Im Fokus steht dabei insbesondere das Erleben der von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder. Ihre Perspektive, ihre Belastungen sowie ihre spezifischen Schutz- und Unterstützungsbedarfe nehmen in der Beratungsarbeit zunehmend eine zentrale Rolle ein und sollen vertieft betrachtet werden. Ergänzt wird dies durch die Sichtweise des Familiengerichts, das Einblicke in rechtliche Rahmenbedingungen, Entscheidungsprozesse und die Bedeutung fachlicher Einschätzungen aus der Beratungsarbeit für familiengerichtliche Verfahren gibt. Darüber hinaus bringen Vertreterinnen der Frauenhäuser ihre Erfahrungen aus der Praxis ein und beleuchten die Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern, insbesondere im Hinblick auf Schutz, Stabilisierung und Kooperation mit anderen Hilfesystemen. Der Fachtag bietet fachliche Impulse, praxisnahe Beispiele sowei Raum für Austausch und Diskussion zur interdisziplinären Zusammenarbeit. Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Rollen, Möglichkeiten und Grenzen zu vertiefen und die Qualität der Beratungsarbeit in der EFB nachhaltig zu stärken.
Frau Henrike Krüsmann nimmt In ihrem Vortrag „Häusliche Gewalt und Kinder als Mitbetroffene“ die Perspektive betroffener Kinder in den Fokus:
"Häusliche Gewalt betrifft nicht nur die direkt beteiligten Personen, sondern auch Kinder, die als Mitbetroffene stark darunter leiden. Sie erleben Angst, Unsicherheit und häufig auch langfristige emotionale und soziale Folgen. Zudem haben Kinder, die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben ein erhöhtes Risiko in einer späteren eigenen Beziehung ebenfalls Gewalt zu erleiden oder auszuüben. Daher brauchen Kinder Möglichkeiten über das Erlebte zu sprechen und verarbeiten zu können sowie die Auseinandersetzung mit Schuld- und Schamgefühlen, Loyalitäts- und Ambivalenzkonflikten. Deshalb ist es wichtig, ihre Perspektive ernst zu nehmen und gezielte Unterstützungsangebote bereitzustellen."
Herr Dr. Hans von Bülow vertritt in seinem Vortrag "Was geht noch? Formen der Kooperation von Familienberatung und Gericht im Kontext von häuslicher Gewalt." die familiengerichtliche Perspektive:
"Durch die Istanbulkonvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sind die Gerichte stärker sensibilisiert was Fragen der Kontaktgewährleistungen zwischen Vätern und Kindern im Gewaltkontext angeht. Steht der glaubhafte Vorwurf von häuslicher Gewalt in einer mündlichen Verhandlung zu Kindschaftssachen im Raum, sind alle beteiligten Fachleute gehalten, mit größtmöglicher Sensibilität auszuloten, inwieweit eine Einbeziehung von Familienberatungsstellen empfohlen oder gar vom Familiengericht angeordnet werden kann."
In den anschließenden Workshops werden die Vortragsthemen aufgegriffen und in der Arbeitsgruppe diskutiert:
WS 1 "Umgang mit häuslicher Gewalt in der EFB Arbeit"
Der Umgang mit häuslicher Gewalt in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle erfordert ein sensibles und professionelles Vorgehen. Aufgabe der Fachkräfte ist es, einen geschützten Rahmen zu schaffen, in dem Betroffene über ihre Erfahrungen sprechen können. Dabei steht der Schutz von Kindern und gefährdeten Personen stets im Mittelpunkt. Neben der emotionalen Unterstützung gehört auch die Information über rechtliche Möglichkeiten und Hilfsangebote zu einer verantwortungsvollen Beratung. Zudem sollten Fachkräfte ihre eigene Rolle reflektieren und sich bei Bedarf interdisziplinär vernetzen, um betroffene Familien bestmöglich zu unterstützen."
WS 2 “Erfahrungsaustausch und Diskussion: Zusammenarbeit zwischen EFB und Familiengericht am Beispiel häuslicher Gewalt“
Der Workshop bietet die Möglichkeit, die verschiedenen Perspektiven auf das Thema zu beleuchten und das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Rollen, Möglichkeiten und Grenzen zu vertiefen.
WS 3 “Nachtrennungsgewalt aus der Perspektive der Frauenhäuser"
In diesem Workshop stellen wir die Geschichte und Grundprinzipien der Frauenhausbewegung in Deutschland und Brandenburg vor und beleuchten die unterschiedlichen Perspektiven und Haltungen in Abgrenzung zu anderen Professionen der Sozialen Arbeit. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wollen wir Praxisbeispiele für Nachtrennungsgewalt aus den verschiedenen Blickwinkeln der helfenden und beratenden Institutionen betrachten.
Programm
09:00 Ankunft und Anmeldung
09:30 Eröffnung durch den LAG-Vorstand
09:45 Vorstellung der KIKO
- Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur: innen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg
10:00 Henrike Krüsmann Vortrag „Häusliche Gewalt und Kinder als Mitbetroffene“
11:00 Kaffeepause
11:30 Dr. Hans von Bülow Vortrag
"Was geht noch? Formen der Kooperation von Familienberatung und Gericht im Kontext von häuslicher Gewalt."“
12:30 Mittagspause
13:30 Workshops 1-3
WS 1: "Umgang mit häuslicher Gewalt in der EFB Arbeit"
Henrike Krüsmann
WS 2: "Erfahrungsaustausch und Diskussion: Zusammenarbeit zwischen EFB und Familiengericht am Beispiel häuslicher Gewalt"
Dr. Hans von Bülow
WS 3: “Nachtrennungsgewalt aus der Perspektive der Frauenhäuser"
Laura Kapp und Michaela Rönnefahrt
14:30 Abschlussforum des Fachtages
15:30 Ende des Fachtages
Referent:innen:
Henrike Krüsmann, Diplom-Sozialarbeiterin/ -pädagogin, systemische Einzel-, Paar- und Familientherapeutin, zertifizierte Traumapädagogin, vielfache Qualifikationen als Case-Managerin im Kinderschutz, Fachkraft Täterarbeit Häusliche Gewalt sowie insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII
Dr. Hans von Bülow, Richter am Amtsgericht in Brandenburg an der Havel
Laura Kapp, Koordinatorin, Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V.
Michaela Rönnefahrt, Mitarbeiterin Frauenhaus Neuruppin, Vorstandsfrau Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V.