Info

Eine Teilnahme an der Fachtagung ist nur unter Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen des Veranstalters möglich:

  • FFP2-Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann
  • Einhaltung des Mindestabstandes 
  • Ausschluss von Teilnehmenden mit nachgewiesener akuter SARS-CoV-2-Infektion, die Quarantänemaßnahme oder unterliegen COVID-19-assoziierten Symptomen
  • Teilnehmende, die während der Veranstaltung Symptome entwickeln haben diese umgehend zu Verlassen und die Veranstalter zu informieren und Sachverhalt dem Gesundheitsamt zu melden
  • Einhaltung der Laufwege
  • Vermeidung von Menschenansammlungen auf den Parkplätzen


Grundsätzlich gilt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihrer aktuellen Auflage.

​​​​​​​