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Der erste Hype rund um die Datenschutzerklärungen nach DSGVO-Vorgaben ist verflogen, einige Fehlinterpretation der gesetzlichen Vorgaben halten sich jedoch hartnäckig. In unserer Veranstaltung wird Michael Gruber von BSP-SECURITY die wesentlichen Irrtümer rund um die Datenschutzerklärung und die Vorgaben nach Art. 33, 34 DS-GVO zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten – aus Sicht der Aufsichtsbehörden präsentieren (ca. 45 Minuten).


Anschließend wird Sabine Sobola, Rechtsanwältin bei Paluka Sobola Loibl & Partner, die Regeln rund um Online-Marketing-Maßnahmen darstellen. Heutzutage gilt ja: gekauft, gebucht und besucht wird, was schnell und gut Online zu finden ist. Um das zu erreichen, führt am Online-Marketing kein Weg vorbei. Seit Inkrafttreten der DSGVO am 25.05.2018 gibt es deutlich mehr Unsicherheit, was bei Blogs, Newsletter, E-Mails und Social-Media-Maßnahmen beachtet werden muss. Der Schwerpunkt wird auf dem E-Mail-Marketing liegen, das aus dem Werkzeugkasten des Online-Marketers nicht mehr wegzudenken ist. (ca. 30 Minuten)


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