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Der Workshop bietet Raum für den Austausch zur Weiterentwicklung der RED (RED IV), insbesondere der Artikel 29 und 30, sowie der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Im Mittelpunkt stehen die heutigen Herausforderungen bei der Umsetzung sowie zentrale Änderungsbedarfe und praxistaugliche Lösungsansätze für einen wirksamen Rechtsrahmen nach 2030.