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Datenschutz im Verein

Welche (Mindest-) Anforderungen stellt das neue Datenschutzrecht und wie können diese in der Praxis umgesetzt werden?


Das neue Datenschutzrecht aus EU-DSGVO und BDSG ‚neu‘ normiert umfangreiche Regelungen und Pflichten, die auch für Vereine gelten. Die verantwortlichen Stellen (hier der Verein, vertreten durch den Vorstand) müssen aktiv nachweisen können, dass ihre Datenverarbeitungen datenschutzkonform sind. Auskunfts- und Dokumentationspflichten sollen dies sicherstellen. 


In der praktischen Umsetzung sind daher u.a. folgende Fragen zu klären:

  • Wann liegt eine Datenverarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts vor und unter welchen Voraussetzungen ist eine solche zulässig?
  • Welche Grundsätze und Regelungen sind zu beachten, welche Pflichten normiert das Gesetz?
  • Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
  • Welche Rechte haben die betroffenen Personen?
  • Welche Maßnahmen sind zu treffen?
  • Welche Dokumentation ist erforderlich?

Hierüber soll in einer individuellen Beratung ein Überblick gegeben werden um so den Einstieg in die praktische Umsetzung zu erleichtern.

Sie haben eine Stunde lang die Chance sich mit unserem Expertenteam INDIVIDUELL auszutauschen. Sie können bestehende Fragen direkt an unsere Ansprechpartner stellen.

Reservieren Sie sich einen einstündigen Termin mit unserem Referenten Rechtsanwalt Jörg Recktenwald zwischen 15:00 und 19:00 Uhr


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