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Ausbildung und Seiteneinstieg im Justizvollzugsdienst NRW

​​​​​​​Sie erhalten Informationen über die Ausbildung im Justizvollzugsdienst sowie über den Seiteneinstieg in die Beamtenlaufbahn als Beamte/r im Werkdienst oder als Beamte/r im Pflegedienst.

Für die Ausbildung zum/zur Justizvollzugsbeamten/-in ist ein mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) erforderlich. Für den Seiteneinstieg im Werkdienst oder im Pflegedienst reicht jeweils ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Wie die Zugangsvoraussetzungen, der Ablauf der Ausbildung, die beruflichen Perspektiven und das Arbeitsumfeld bei den Gerichten und Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Einzelnen aussehen, wird in dieser Online-Veranstaltung erläutert.

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