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Schulungs-Informationen

Antigen-Schnelltests zum COVID-19-Antikörper-Nachweis sollen dabei helfen, die Pandemie einzudämmen. Auch Unternehmen können ihre Mitarbeiter inzwischen selbst testen. Voraussetzung ist, dass die durchführende Person geschult ist. Die dafür medizinisch notwendigen Kenntnisse können durch einen Sachkundenachweis belegt werden. 

Künftig dürfen  Unternehmen im Rahmen Ihrer eigenen Teststrategie Antigen-Schnelltests durchführen. Die Schnelltests liefern zuverlässige Ergebnisse, daher können mit dem Corona-Virus infizierte Menschen schnell ermittelt und andere wiederum besser geschützt werden. Eine Voraussetzung für die Durchführung der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests ist geschultes Personal, das über einen Sachkundenachweis verfügt. Die dafür erforderliche Schulung wird hiermit angeboten. Die Schulung umfasst unter anderem einen Ãœberblick zu den Unterschieden der Testverfahren, Infos zur Funktionsweise der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests, zum Testablauf, eine HNO-ärztliche Schulung, Hintergründe zu räumlichen und materiellen Anforderungen und zur Dokumentation, Qualitätsmanagement und Versicherung. Gleichzeitig wird darauf eingegangen, wie man sich bei positiv getesteten Personen verhalten sollte und die Testung wird praktisch anhand von Ãœbungen vorgeführt. 

Die Schulung entspricht den Anforderungen des § 24 IfSG in Verbindung mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und §4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV. 

Teilnehmende Personen verfügen somit über die entsprechende Sachkunde zur Durchführung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests. 

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