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Info
Seit der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan hat sich die aus menschenrechtlicher Sicht schon lange katastrophale Lage im Land noch einmal dramatisch zugespitzt. Insbesondere seit dem Ende der deutschen Luftbrücke am 26. August 2021 häufen sich die Anfragen verzweifelter Afghan*innen bei unseren Beratungsstellen.
Aber nicht nur für die Menschen in Afghanistan, auch für Afghan*innen in Deutschland hat die dramatische Änderung der Situation im Land unter Umständen Folgen für ihren rechtlichen Status. Im Rahmen der Fortbildung, die sich in an hauptamtliche Mitarbeiter*innen von Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen des Paritätischen Gesamtverbandes mit fundierten Vorkenntnissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht richtet, wollen wir in erster Linie klären, welche Folgen die aktuelle Situation für das laufende Asylverfahren bzw. den aktuellen Aufenthaltsstatus hat. Insbesondere wollen wir der Frage nachgehen, in welchen Fällen sich ein Asylfolgeantrag anbietet.
Im zweiten Teil der Veranstaltung gehen wir der schwierigen Frage nach, welche Möglichkeiten es noch gibt, besonders gefährdete Afghan*innen aus Afghanistan oder der Region nach Deutschland zu holen. Das Thema des Familiennachzugs zur Kernfamilie wurde bereits im Rahmen der Veranstaltung am 17.09.2021 behandelt und ist nicht Gegenstand der Fortbildung.