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Workshop: Teilhabeleistungen für zugewanderte Menschen mit Behinderungen – Möglichkeiten und Grenzen des Ermessens vor dem Hintergrund der aktuellen politischen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen
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 Donnerstag, 23.04.2026, 09:00 – 12:30 Uhr

 Mirjam Schülle, Universität Kassel

 

Teilhabeleistungen werden für geflüchtete Menschen im Asylverfahren lediglich eingeschränkt im Einzelfall nach Ermessen gestattet (§ 6 AsylbLG; § 100 SGB IX). Die Beantragung und Durchsetzung der bedarfsgerechten Leistungen erfordert i.d.R. ein hohes Maß an Rechtskenntnis des höherrangigen Rechts (UN-BRK, EU-RL 2013/33 bzw. 2024/1346), Argumentationsgeschick und Durchsetzungsvermögen.

In diesem Workshop werden die Leistungs- und Abgrenzungsfragen zu § 6 AsylbLG und § 100 SGB IX dargelegt, um anschließend gemeinsam die Gelingensbedingungen der Leistungsgewährung zu erörtern.


Diese Veranstaltung ist aufgrund der großen Nachfrage eine Wiederholung des Workshops vom 26.11.2025.



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