Teilnahmebedingungen und Stornierungsregeln
Bei Rücktritt später als vier Wochen vor Fahrtbeginn müssen wir alle entstandenen Kosten in Rechnung stellen, auch dann, wenn der Rücktritt aus triftigem Grund erfolgt. Falls die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wird oder unvorhergesehene Umstände eine verantwortungsvolle Durchführung verhindern, kann der Veranstalter jederzeit die Fahrt absagen. Die Kosten werden in diesem Fall zurückgezahlt. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wird auf die dreifache Teilnahmegebühr begrenzt.
Wir sind bei der Anmeldung und vor Beginn der Fahrt von Krankheiten oder Gebrechen in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr. Auf der Freizeit gibt es Regeln, die von allen Teilnehmer*innen eingehalten werden müssen. Ebenso sind die Anweisungen der Leiter*innen zu beachten. Will sich ein*e Teilnehmer*in vom Gelände entfernen, ist dies mit den Leiter*innen abzustimmen. Bei grobem Verstoß gegen die Regeln oder die Anweisungen der Leiter*innen oder bei grobem ungebührlichem Verhalten sind die Leiter*innen berechtigt, den/die Teilnehmer*in von der weiteren Teilnahme an der Fahrt auszuschließen. Die Kosten für die Rückreise hat der/die Teilnehmer*in bzw. seine/ihre gesetzlichen Vertreter*innen selbst zu tragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühr besteht nicht.
Ich bin einverstanden, dass Fotos, auf denen auch mein Kind zu sehen ist, im Anschluss allen Teilnehmern ausschließlich zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann. (Widerspruch gegen die Regelung von Fotos bitte in den Nachrichten an dern Veranstalter vermerken).