Anmeldung beendet

Außerordentlicher Diözesanausschuss 2020

§ 20 Diözesanausschuss
(1) Dem Diözesanausschuss gehören an:
a) als stimmberechtigte Mitglieder
- die gewählten Mitglieder des Diözesanvorstandes
- der*die gewählte Diözesanausschussvertreter*in eines jeden Kreisverbandes
b) als beratende Mitglieder
- die Sprecher*innen der Arbeitskreise des Diözesanverbandes
- ein*e Vertreter*in des Landesvorstandes der KLJB Bayern
- ein*e Vertreter*in des Bundesvorstandes der KLJB Deutschlands
- ein*e Vertreter*in des Diözesanvorstandes des BDKJ in der Erzdiözese München und Freising
- die Referent*innen des Diözesanverbandes
- die übrigen in den Kreisverbänden stimmberechtigten Mitglieder
c) Gäste, die vom Diözesanvorstand zum Diözesanausschuss eingeladen werden können.


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