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Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erwarten u. a. Stadtwerke, Contractoren, Energieversorger und Fernwärmeversorgungsunternehmen neue Pflichten und Herausforderungen, die es ab dem Jahr 2021 zu bewältigen gilt - sei es interner organisatorischer Natur oder aber auch gegenüber den Abnehmern (Endkunden) von Brennstoffen für die Wärmeerzeugung bzw. von Nah- und Fernwärme.

Auch wenn das Gesetz erst im Frühjahr 2020 erneut verabschiedet werden soll, gibt der Gesetzestext in seiner aktuellen Fassung bereits weitreichenden Auswertungsbedarf und wirft viele Fragen zur Umsetzung der Anforderungen an eine neue CO2-Bepreisung in den betroffenen Unternehmen auf. Im Rahmen der Veranstaltung soll neben der politischen und rechtlichen Einführung vor allem die praxisnahe Umsetzung einer CO2-Bepreisung thematisiert werden. Mit dem abschließenden Diskussionspanel sollen auch die Teilnehmer der Veranstaltung die Möglichkeit erhalten, aktiv am Erfahrungsaustausch zu partizipieren.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. 

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